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  • 01
    Krankengelzuschuss privat Versicherter Arbeitnehmer mit weitergewährten Arbeitgeberleistungen und Zuschuss KV und PV

    Sehr geehrtes AOK Expertenteam,

    wir haben eine privat Versicherten Mitarbeiter der leider schwer erkrankt ist. Von seiner privaten Krankenkasse erhält er ein Krankentagegeld kalendertäglich von 100,00 EUR. Wir wollen ihm 6 Monate einen Krankengeldzuschuss zahlen, der die Differenz zu seinem früheren Netto aufstockt. Zusätzlich darf er seinen Firmenwagen und seinen City Gutschein von 30,00 EUR behalten (weitergewährte Arbeitgeberleistung). Nach unser Kenntnis bleibt der Krankengeldzuschuss sv frei, wenn der Freibetrag von 50 EUR nicht überschritten wird (§ 23 c).

    Wie berechnen wir bitte prüfungssicher die richtige Krankengeldzuschusshöhe?

    Beispielzahlen:

    Netto Aktuell: 10.000 EUR

    Gesamtbeitrag KV/PV 500 EUR

    Arbeitgeberzuschuss KV/PV 250 EUR

    Firmenwagen 1% 800 EUR, Zuzahlung Arbeitnehmer 200,00 EUR, Fahrten Wohn und Arbeitsstätte 600.

    City Gutschein 30,00 EUR

    Wie hoch darf der Krankengelzuschuss unter Berücksichtigung der weitergewährten Arbeitgeberleistungen von uns sein, damit wir in der SV Freiheit bleiben? Darf weiterhin ein KV/PV Zuschuss zusätzlich gezahlt werden oder müssen diese Beträge in die Höhe des Krankengeldzuschusses mit eingerechnet werden.


    Vielen Dank vorab für Ihre Auskunft.

     

  • 02
    RE: Krankengelzuschuss privat Versicherter Arbeitnehmer mit weitergewährten Arbeitgeberleistungen und Zuschuss KV und PV

    Guten Tag,
     
    Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankentagegeld und sonstige Einnahmen aus einer Beschäftigung, die für die Zeit des Bezuges von Krankentagegeld weiter erzielt werden, gelten nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn die Einnahmen zusammen mit den genannten Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt nicht um mehr als 50 Euro im Monat übersteigen (§ 23c SGB IV). Zur Berechnung des Nettoarbeitsentgelts bei Mitgliedern privater Krankenversicherungsunternehmen ist der um den Beitragszuschuss für Beschäftigte verminderte Beitrag des Versicherten Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen.
     
    Zur Berechnung ist das Nettoentgelt (10.000 EUR) um den Zuschuss reduzierten Beitrags zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (250 EUR) zu berücksichtigen.
     
    Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung der weitergezahlten beitragspflichtigen Bezüge unserer Einschätzung nach ein maximaler Zuschuss von 5.370 EUR.
     
    Näheres zu der Berechnung ergibt sich aus dem Gemeinsamen Rundschreiben zur beitragsrechtlichen Behandlung von arbeitgeberseitigen Leistungen während des Bezuges von Entgeltersatzleistungen vom 13.11.2007.
     
    Wir empfehlen Ihnen, sich bezüglich einer verbindlichen Beurteilung mit der zuständigen Einzugsstelle in Verbindung zu setzen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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