Für die ersten 28 Kalendertage (Wartefrist) ab Eintritt besteht für den AG bei Erkrankung des AN keine gesetzliche Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung. Stattdessen zahlt bei Erkrankungen innerhalb der Wartefrist im Regelfall die Krankenkasse Krankengeld. Wenn es sich in der Wartefrist um eine oder mehrere Erkrankungen OHNE ärztliches Attest (bis zu 3 Kalendertagen) handelt, zahlt die Krankenkasse dann auch für diese Tage Krankengeld?