Durch einen gerichtlichen Vergleich wurde entschieden, dass einem Mitarbeiter teilweise die damals einbehaltene Lohnfortzahlung aus dem Jahr 2022 mit einem Betrag x (ca. die Hälfte der damaligen Lohnfortzahlung) zu zahlen ist. Kann der Betrag des Vergleiches mit der aktuellen Abrechnung als Einmalzahlung ausgezahlt werden?
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Gerichtlicher Vergleich - teilweise Nachzahlung einbehaltener Lohnfortzahlung
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RE: Gerichtlicher Vergleich - teilweise Nachzahlung einbehaltener Lohnfortzahlung
Sehr geehrte Frau Clavell,
Lohnfortzahlungsansprüche stellen laufendes Arbeitsentgelt dar, so dass eine Abrechnung als Einmalbezug ausgeschlossen ist.
Durch die Nachzahlung von geschuldetem Arbeitslohn wird ein bereits früher entstandener Entgeltanspruch beglichen. Hat der Arbeitgeber also keinen bzw. einen zu niedrigen Lohn gezahlt und nimmt er später die notwendige Berichtigung vor (z. B. aufgrund eines Arbeitsgerichtsurteils), so ist er verpflichtet, die Beitragsberechnung der jeweiligen Monate in 2022 neu aufzurollen und die notwendigen Korrekturen der jeweiligen Beitragsnachweise sowie die Berichtigungen der Jahresmeldungen/Abmeldung (z. B. über das SV-Meldeportal) vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
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