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  • 01
    Elternzeit im Anschluß an unbezahlten Urlaub

    Hallo,


    Mitarbeiter hat vom 16.09. bis 15.10. unbezahlten Urlaub und im Anschluss vom 16.10. bis 15.12. Elternzeit.

    Unser Abrechnungssystem führt für den Monat Oktober die vollen Arbeitnehmerbeiträge zur KV und PV ab.

    Ist dies korrekt?


    Vielen Dank!

    FP20 Gehalt

     

  • 02
    RE: Elternzeit im Anschluß an unbezahlten Urlaub

    Guten Tag,
     
    eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.

    Sofern eine Arbeitsunterbrechung „länger als einen (Zeit-)Monat“ andauert, endet die entgeltliche Beschäftigung bzw. das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis nach einem Monat, sodass eine Abmeldung mit dem Abgabegrund „34“ zu übermitteln wäre .
     
    Die Inanspruchnahme von Elternzeit im Anschluss an einen unbezahlten Urlaub, der länger als einen Zeitmonat andauerte, führt nicht zum Fortbestand des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses, so dass keine DEÜV-Anmeldung erfolgt.
     
    Ihr Fall ist derart gelagert, dass der Zeitmonat des unbezahlten Urlaubs nicht überschritten wird ( Zeitmonat: 16.09.-15.10.), so dass keine Abmeldung mit Grund 34 erfolgt. Wir unterstellen, dass es sich um einen JAE-Überschreiter handelt, so dass die Beitragsabführung für den gesamten Oktober zu erfolgen hat.
     
    Wir empfehlen Ihrem Mitarbeiter, wenn dieser freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, die zuständige Krankenkasse bzgl. der Weiterversicherung bzw. Beitragshöhe einzubinden.  
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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