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Grundsätze

BR-AlVGs – Bindungsregelung Arbeitslosenversicherung

Gemeinsame Grundsätze zur leistungsrechtlichen Bindung der Bundesagentur für Arbeit an Bescheide in Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (Bindungsregelung Arbeitslosenversicherung) [BR-AlVGs]
Sozialversicherungsrecht
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BR-AlVGs – Bindungsregelung Arbeitslosenversicherung



Ziff. 4.1. BR-AlVGs, Feststellung eines Beschäftigungsverhältnisses

1 Mit der Feststellung eines Beschäftigungsverhältnisses wird die Richtigkeit der erfolgten Anmeldung bestätigt. 2 Die Feststellung führt zur leistungsrechtlichen Bindung der Bundesagentur für Arbeit. 3 Dies gilt auch bei Feststellung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung des Ehegatten oder Lebenspartners eines Arbeitgebers durch die Einzugsstelle in den unter Ziff. 3.2.1. genannten Fällen.


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