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Rundschreiben

2002 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen [RS 2002/02]
Sozialversicherungsrecht
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2002 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. C.II.3. RS 2002/02, Form der Meldungen

Die Meldungen der Leistungsträger für Personen, die aufgrund des Entgeltersatzleistungsbezugs der Rentenversicherungspflicht unterliegen, sind im Wege der Datenübertragung zu erstatten (§ 38 Absatz 2 Satz 1 DEÜV). Für die Übermittlung der Daten ist der hierzu abgestimmte Datensatz mit den dazugehörigen Datenbausteinen zu verwenden.


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