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Grundsätze

HebVtr – Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe

Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V [HebVtr]
Sozialversicherungsrecht
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HebVtr – Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe



Anlage 1.1 Präambel HebVtr

1 Die Vergütungsvereinbarung trifft Regelungen zur Vergütung der Leistungen der freiberuflichen Hebammen im Rahmen der Hebammenhilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 9 des Vertrages nach § 134a SGB V, den abrechenbaren Auslagen sowie Wegegeldern und den Zulagen zu den Leistungen der Hebammenhilfe. 2 Ferner ist die Nachweiserbringung über die erbrachten Leistungen und Auslagen geregelt.

3 Der Ausgleich für die Haftpflichtkostensteigerung für die Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen ohne Geburtshilfe ist in den Gebührenpositionen in Anlage 1.1 Abschnitt 2 enthalten.

4 Der Ausgleich für die Kostensteigerung für die Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen mit Geburtshilfe ab 1. 7. 2010 ist in Anlage 1.3 Präambel geregelt. 5 Der Anteil für die Haftpflichtkosten bis zum 30. 6. 2010 ist in den geburtshilflichen Gebührenpositionen in Anlage 1.1 Abschnitt 2 enthalten und entspricht der Bereinigung der Bemessungsgrundlage nach Anlage 1.3 § 2 Absatz 3 Nummer 3 Anlage 1.3.

6 Die Vertragspartner sind sich einig, dass im Lichte der laufenden Krankenhausreform Anpassungen bei der Vergütungssystematik der Beleghebammen notwendig werden können und werden diese im Rahmen einer Änderungsvereinbarung vornehmen.


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