23.Extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) bei orthopädischen, chirurgischen und schmerztherapeutischen Indikationen mit Ausnahme der in Anlage I Ziff. 26 § 1 aufgeführten Indikation der ESWT
24.Pulsierende Signaltherapie (PST)
25.Niedrigdosierter, gepulster Ultraschall
26.Neurotopische Therapie nach Desnizza und ähnliche Therapien mit Kochsalzlösungsinjektionen
27.(nicht besetzt)
28.Autologe Chondrozytenimplantation bzw. -transplantation mit Ausnahme der in Anlage I Ziff. 38 § 1 aufgeführten Anwendung am Kniegelenk
29.Aktiv-spezifische Immuntherapie (ASI) mit autologer Tumorzellvakzine
30.Uterus-Ballon-Therapie
31.Akupunktur mit Ausnahme der in Anlage I aufgeführten Indikationen
32.Ultraviolettbestrahlung des Blutes (UVB)
33.Hämatogene Oxidationstherapie (HOT), Blutwäsche nach Wehrli
-zur Bestimmung des Tumorstadiums des kleinzelligen Lungenkarzinoms (SCLC) einschließlich der Detektion von Lungenfernmetastasen bei Patienten, bei denen bereits vor der PET-Diagnostik kein kurativer Therapieansatz mehr möglich erscheint.
-zum Nachweis bei begründetem Verdacht auf ein Rezidiv eines primär kurativ behandelten kleinzelligen Lungenkarzinoms;
unberührt von diesem Ausschluss bleiben Patienten mit begründetem Verdacht auf ein Rezidiv, bei denen durch andere bildgebende diagnostische Verfahren ein lokales oder systemisches Rezidiv nicht gesichert oder nicht ausgeschlossen werden konnte.
-bei malignen Lymphomen mit Ausnahme der in Anlage I Ziff. 14 § 1 Nummer 6 und den Nummern 9 und 10 anerkannten Indikationen.
40.Atlastherapie nach Arlen
41.Systemische Krebs-Mehrschritt-Therapie nach von Ardenne (sKMT)
42.Hyperthermie (u. a. Ganzkörperhyperthermie, Regionale Tiefenhyperthermie, Oberflächenhyperthermie, Hyperthermie in Kombination mit Radiatio und/oder Chemotherapie)
44.Die beiden Hybrid-Laser-Verfahren Kalium Titanyl Phosphat/Neodymium yttrium aluminium garnet (KTP/Nd:YAG) und Kontakt-Laser-Ablation/Visuelle Laser-Ablation (CLAP/VLAP) zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS)
45.Interstitielle Laserkoagulation (ILK) zur Behandlung des BPS
46.Holmium-Laserablation (HoLAP) zur Behandlung des BPS
47.Holmium-Laser Blasenhalsinzision (HoBNI) zur Behandlung des BPS
48.Transurethrale Radiofrequente Nadelablation (TUNA) zur Behandlung des BPS
49.Fokussierter Ultraschall hoher Intensität (HIFU) zur Behandlung des BPS
50.Wasserinduzierte Thermotherapie (WIT) zur Behandlung des BPS
51.Transurethrale Ethanolablation (TEAP) zur Behandlung des BPS
52.Thulium-Laserablation (TmLAP) zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS)
53.Therapeutische arthroskopische Eingriffe bei der Gonarthrose, die allein eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen umfassen:
-Gelenkspülung (Lavage, OPS-Kode 5-810.0h)
-Debridement (Entfernung krankhaften oder störenden Gewebes/Materials, OPS-Kode 5-810.2h)
-Eingriffe an der Synovialis, den Gelenkknorpeln und Menisken
Die zur Konkretisierung der von der jeweiligen Regelung erfassten Inhalte aufgeführten OPS-Kodes beziehen sich auf deren inhaltliche Bestimmung im Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information in der Version 2015.
Unberührt von diesem Ausschluss sind solche arthroskopischen Eingriffe, die aufgrund von Traumen, einer akuten Gelenkblockade oder einer meniskusbezogenen Indikation, bei der die bestehende Gonarthrose lediglich als Begleiterkrankung anzusehen ist, durchgeführt werden, sofern die vorliegenden Symptome zuverlässig auf die genannten Veränderungen an der Synovialis, den Gelenkknorpeln und Menisken zurückzuführen und durch eine arthroskopische Intervention zu beeinflussen sind.
54.Proteomanalyse im Urin zur Erkennung einer diabetischen Nephropathie bei Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 und arteriellem Hypertonus
Die Methode umfasst den Einsatz eines Tests zur Erhebung spezifischer Proteine im Urin mittels Kapillarelektrophorese und Massenspektrometrie bei Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 und arteriellem Hypertonus. Die auf einem bestimmten Algorithmus aufbauende Analyse der Proteine soll eine prognostische Aussage im Hinblick auf die Entwicklung einer diabetischen Nephropathie ermöglichen.
55.Einsatz von aktiven Kniebewegungsschienen zur Selbstanwendung durch Patientinnen und Patienten im Rahmen der Behandlung von Rupturen des vorderen Kreuzbands.
56.Biomarkerbasierte Tests bei Patientinnen vor Eintritt der Menopause mit einem primären Hormonrezeptor-positivem, HER2/neu-negativen, mit Befall von keinem bis 3 Lymphknoten und nicht metastasierten Mammakarzinom, wenn keine Ovarialsuppression durchgeführt oder geplant ist.
57.Phonokardiografie zum Ausschluss einer koronaren Herzkrankheit.
1 früher Anlage 2 (nicht anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) der NUB-Richtlinien.
2 früher Anlage 3 (nicht anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, da keine für die Beurteilung ausreichenden Unterlagen vorgelegt wurden) der NUB-Richtlinien
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