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Verordnungen

PflAFinV – Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung

Verordnung über die Finanzierung der Ausbildungen nach dem PflBG und nach dem PflFAssG sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV)
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PflAFinV – Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung



Anlage 2 PflAFinV, (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1)

Erforderliche Angaben zur Festsetzung der Ausbildungsbudgets

I. Träger der praktischen Ausbildung:

  • 1.Name und Anschrift des Trägers der Einrichtung und die Bankverbindung, sowie Name und Anschrift des Trägers der praktischen Ausbildung sowie Angabe einer vertretungsberechtigten Person,
  • 2.Art der Einrichtung,
  • 3.in der Ausbildung befindliche Personen (Name, Geburtsdatum, Geschlecht), einschließlich des Datums des Ausbildungsbeginns, des Datums des Ausbildungsendes und des Ausbildungsumfangs (Vollzeit oder Umfang der Teilzeit) sowie der besuchten Pflegeschule mit Adresse oder Hochschule mit Adresse samt Studiengang,
  • 4.die jeweilige Art der Ausbildung, in der sich die Personen befinden,
  • 5.für Träger der praktischen Ausbildung nach § 8 Absatz 2 PflBG die Mehrkosten der Ausbildungsvergütung nach § 27 PflBG je Auszubildender oder Auszubildendem, aufgeschlüsselt nach Monaten,
  • 6.Zeitpunkt des Abschlusses der Ausbildung einschließlich der Art (kein Abschluss, Abschluss nach § 1 PflBG, Abschluss nach § 58 Absatz 1 PflBG, Abschluss nach § 58 Absatz 2 PflBG, Abschluss nach § 39 Absatz 1 PflBG, jeweils einschließlich der Angabe, inwieweit der Abschluss eine zusätzliche Ausbildung nach § 14 Absatz 1 bis 6 PflBG umfasst, sowie Abschluss mit einer Qualifikation nach § 14 Absatz 7 PflBG und Abschluss mit einer Qualifikation nach § 66e PflBG oder Abschluss nach § 1 PflFAssG) und
  • 7.die für den Finanzierungszeitraum vertraglich vorgesehene Ausbildungsvergütung je Person, differenziert nach Art der Ausbildung, und den jeweiligen Arbeitgeberbruttobetrag.

II. Pflegeschulen:

  • 1.Name und Anschrift des Trägers der Pflegeschule und die Bankverbindung, sowie Name und Anschrift der Pflegeschule sowie Angabe einer vertretungsberechtigten Person,
  • 2.in der Ausbildung befindliche Personen (Name, Geburtsdatum, Geschlecht), einschließlich des Ausbildungsbeginns und des Ausbildungsendes und des Umfangs (Vollzeit oder Umfang der Teilzeit), einschließlich des Trägers der praktischen Ausbildung mit Adresse,
  • 3.die jeweilige Art der Ausbildung, in der sich die Personen befinden,
  • 4.anderweitig erhaltene Leistungen zur Finanzierung der Ausbildung, beispielsweise Fördermittel nach dem 3. Kapitel des SGB III.

Anlage 2 geändert durch G vom 12. 12. 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359) und G vom 28. 10. 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) (1. 1. 2026).


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