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Sozialversicherungsrecht | Arbeitsrecht | Steuerrecht
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    Gesundheitsfonds

    Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurde vor einigen Jahren durch die Einführung des Gesundheitsfonds neu geregelt. Danach zahlen alle Beitragszahler den gleichen allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz. Damit gelten – wie in der gesetzlichen Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – einheitliche Beitragssätze auch in der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Jede Krankenkasse erhält pro Versicherten eine pauschale Zuweisung sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten. Soweit der Finanzbedarf einer Krankenkasse durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist, hat sie von ihren Mitgliedern einen Z - Zusatzbeitrag zu erheben.


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