Verordnungen
StVO – Straßenverkehrs-Ordnung
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Sozialversicherungsrecht
StVO – Straßenverkehrs-Ordnung
I., Allgemeine Verkehrsregeln
§ 1 StVO, Grundregeln
§ 2 StVO, Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
§ 3 StVO, Geschwindigkeit
§ 4 StVO, Abstand
§ 5 StVO, Überholen
§ 6 StVO, Vorbeifahren
§ 7 StVO, Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
§ 7a StVO, Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
§ 8 StVO, Vorfahrt
§ 9 StVO, Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
§ 10 StVO, Einfahren und Anfahren
§ 11 StVO, Besondere Verkehrslagen
§ 12 StVO, Halten und Parken
§ 13 StVO, Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
§ 14 StVO, Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
§ 15 StVO, Liegenbleiben von Fahrzeugen
§ 15a StVO, Abschleppen von Fahrzeugen
§ 16 StVO, Warnzeichen
§ 17 StVO, Beleuchtung
§ 18 StVO, Autobahnen und Kraftfahrstraßen
§ 19 StVO, Bahnübergänge
§ 20 StVO, Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
§ 21 StVO, Personenbeförderung
§ 21a StVO, Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, Schutzhelme
§ 22 StVO, Ladung
§ 23 StVO, Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
§ 24 StVO, Besondere Fortbewegungsmittel
§ 25 StVO, Fußgänger
§ 26 StVO, Fußgängerüberwege
§ 27 StVO, Verbände
§ 28 StVO, Tiere
§ 29 StVO, Übermäßige Straßenbenutzung
§ 30 StVO, Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
§ 31 StVO, Sport und Spiel
§ 32 StVO, Verkehrshindernisse
§ 33 StVO, Verkehrsbeeinträchtigungen
§ 34 StVO, Unfall
§ 35 StVO, Sonderrechte
II., Zeichen und Verkehrseinrichtungen
§ 36 StVO, Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
§ 36a StVO, Zeichen und Weisungen bei Transportbegleitung mit Anordnungsbefugnis
§ 37 StVO, Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
§ 38 StVO, Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
§ 39 StVO, Verkehrszeichen
§ 40 StVO, Gefahrzeichen
§ 41 StVO, Vorschriftzeichen
§ 42 StVO, Richtzeichen
§ 43 StVO, Verkehrseinrichtungen
III., Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
§ 44 StVO, Sachliche Zuständigkeit
§ 44a StVO, Besondere sachliche Zuständigkeit des Fernstraßen-Bundesamtes
§ 45 StVO, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
§ 46 StVO, Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse und Bewohnerparkausweise
§ 47 StVO, Örtliche Zuständigkeit
§ 48 StVO, Verkehrsunterricht
§ 49 StVO, Ordnungswidrigkeiten
§ 50 StVO, Sonderregelung für die Insel Helgoland
§ 51 StVO, Besondere Kostenregelung
§ 51a StVO, Überleitung
§ 52 StVO, Übergangs- und Anwendungsbestimmungen
§ 53 StVO, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlagen 1 bis 4 StVO, (nicht abgebildet)
§ 26 StVO , Fußgängerüberwege (1) 1 An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. 2 Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
(2) Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
(3) An Überwegen darf nicht überholt werden.
(4) Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, gelten diese Vorschriften entsprechend.
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§ 25 StVO