Rundschreiben
2013 - Rundschreiben Nr. 10
Gemeinsames Rundschreiben zu Einnahmen zum Lebensunterhalt [RS 2013/10]
Sozialversicherungsrecht
2013 - Rundschreiben Nr. 10
Ziff. 1. RS 2013/10, Gesetzliche Grundlagen
2., Allgemeines
Ziff. 2.1. RS 2013/10, Begriff "Einnahmen zum Lebensunterhalt"
2.2., Zuordnung der Einnahmen
Ziff. 2.2.1. RS 2013/10, Laufende Einnahmen zum Lebensunterhalt
Ziff. 2.2.2. RS 2013/10, Einmalige Einnahmen zum Lebensunterhalt
Ziff. 3. RS 2013/10, Einnahmen zum Lebensunterhalt aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Tätigkeit
Ziff. 4. RS 2013/10, Einnahmen zum Lebensunterhalt aus nichtselbständiger Arbeit
Ziff. 5. RS 2013/10, Einnahmen aus Kapitalvermögen
Ziff. 6. RS 2013/10, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
7., Renten
Ziff. 7.1. RS 2013/10, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte und aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Renten aus privaten Lebensversicherungen, Bezüge aus betrieblichen Pensionskassen und Altersrenten aus betrieblichen Unterstützungskassen, Versorgungsbezüge, Veräußerungsrenten
Ziff. 7.1.1. RS 2013/10, Leistungen für Kindererziehung für Mütter
Ziff. 7.2. RS 2013/10, Entschädigungszahlungen nach dem SGB XIV und Renten nach dem BEG
Ziff. 7.2.1. RS 2013/10, Entschädigungszahlungen nach dem SGB XIV und Renten nach dem BEG an Hinterbliebene
Ziff. 7.2.2. RS 2013/10, Besitzstandsleistungen und Wahlrecht nach dem SGB XIV
Ziff. 7.3. RS 2013/10, Versichertenrenten der gesetzlichen Unfallversicherung
Ziff. 7.3.1. RS 2013/10, Volle Abfindung von Versichertenrenten der gesetzlichen Unfallversicherung
Ziff. 7.3.2. RS 2013/10, Teilweise Abfindung von Versichertenrenten der gesetzlichen Unfallversicherung
Ziff. 7.3.3. RS 2013/10, Vorläufige Entschädigung (Rente) und Abfindung
Ziff. 7.4. RS 2013/10, Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Unfallversicherung
Ziff. 7.5. RS 2013/10, Versicherten- und Hinterbliebenenrenten aus privaten Unfallversicherungsverträgen
Ziff. 8. RS 2013/10, Entgeltersatzleistungen
9., Elterngeld (Plus) und jeweils vergleichbare Leistungen der Länder
Ziff. 9.1. RS 2013/10, Basiselterngeld
Ziff. 9.2. RS 2013/10, Elterngeld Plus
Ziff. 9.3. RS 2013/10, Vergleichbare Leistungen der Länder
Ziff. 10. RS 2013/10, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Ziff. 11. RS 2013/10, Spezifische Hilfeleistungen - Regelbedarf nach § 28 SGB XII
Ziff. 11.1. RS 2013/10, Personen nach § 62 Absatz 2 Satz 5 Nummer 1 SGB V
Ziff. 11.2. RS 2013/10, Personen nach § 62 Absatz 2 Satz 5 Nummer 2 SGB V
Ziff. 11.3. RS 2013/10, Personen nach § 62 Absatz 2 Satz 6 SGB V
Ziff. 12. RS 2013/10, Pflegegeld für eine Kinderbetreuung aus öffentlichen oder privaten Mitteln
Ziff. 13. RS 2013/10, Bezüge aus öffentlichen Mitteln aufgrund Krankheit oder Behinderung
Ziff. 14. RS 2013/10, Leistungen an Opfer des Nationalsozialismus bzw. Opfer politischer Verfolgung
Ziff. 15. RS 2013/10, Unterhalt
Ziff. 16. RS 2013/10, Baukindergeld und Eigenheimzulage
Ziff. 16.1. RS 2013/10, Baukindergeld Plus und bayerische Eigenheimzulage
Ziff. 17. RS 2013/10, Pfändungen und Abtretungen, Zahlungen an Dritte
Ziff. 18. RS 2013/10, Sonderausgaben, Werbungskosten und Freibeträge
Ziff. 19. RS 2013/10, Stipendien
Ziff. 20. RS 2013/10, Saldierung von Einnahmen
Anlage 1 RS 2013/10, Tabellarische Übersicht der Einkommensarten
Anlage 2 RS 2013/10, (nicht abgebildet)
Ziff. 7.1.1. RS 2013/10 , Leistungen für Kindererziehung für Mütter Die Leistung für Kindererziehung gemäß §§ 294 , § 294a SGB VI an Mütter der Jahrgänge vor 1921 (alte Bundesländer) bzw. vor 1927 (neue Bundesländer) ist keine Rente, sondern eine von der gesetzlichen Rentenversicherung zu erbringende Leistung besonderer Art. Rechtlich ist diese Leistung auch kein Bestandteil der Rente. Sie ist nicht bei den Einnahmen zum Lebensunterhalt zu berücksichtigen, weil eine Minderung von Sozialleistungen durch die Anrechnung der Leistung für Kindererziehung vermieden werden soll (§ 299 SGB VI).
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