Online-Seminar

Praxistipps für die Entgeltabrechnung

Beschreibung

Die Rentenversicherungsträger sind gesetzlich beauftragt, mindestens alle vier Jahre bei jedem Arbeitgeber zu prüfen, ob diese ihre Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen. Die Prüfung wird als Betriebsprüfung bezeichnet. Zu diesem Zweck vereinbaren Betriebsprüfende der Rentenversicherung mit dem jeweiligen Arbeitgeber in der Regel einen Termin, um die entsprechenden Unterlagen vor Ort einzusehen. Das Seminar bereitet Arbeitgeber optimal auf die Betriebsprüfung vor und gibt wertvolle Tipps zu den Entgeltunterlagen.

Informationen zum Seminar

freie Plätze

Termin:

28.05.2026 10 bis 12 Uhr

Beschreibung:

In diesem Online-Seminar geben die Referierenden praxisbezogene Tipps zu aktuellen Fragen der Entgeltabrechnung.

Konkret gehen sie auf Beitrags- und Steuerpflicht beifolgenden Sachbezügen ein:

  • Gutscheine
  • Geschenke
  • E-Firmenwagen (inklusive Ladesäulen) und
  • E-Bikes

Die Referierenden erläutern darüber hinaus, was Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer betrieblichen Krankenversicherung und einer Gruppenunfallversicherung zu beachten haben.

Die neue Aktivrente und was für Arbeitgeber dabei wichtig ist, sind weitere Themen des Online-Seminars.

Außerdem geht es um die geänderte beitragsrechtliche Zuordnung von Arbeitszeitguthaben, die in Arbeitsentgelt abgegolten werden, wenn die Beschäftigung beendet wird oder ruht.

Folgende Fragen werden im Rahmen des Online-Seminars beantwortet:

  1. Welche Formen von Gutscheinen gibt es und wie wirken sie sich auf die Steuer- und Beitragspflicht aus?
  2. Was gilt bei Geschenken an Beschäftigte?
  3. Welche Neuerungen gelten bei der Überlassung von E‑Fahrzeugen für private Zwecke?
  4. Wie wird das Laden von E‑Dienstwagen künftig steuerlich behandelt?
  5. Wie sind vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassene E-Bikes steuerlich und beitragsrechtlich zu behandeln?
  6. Welche Regelungen gelten im Zusammenhang mit einer betrieblichen Krankenversicherung?
  7. Welche Besonderheiten gelten bei Gruppenunfallversicherungen im Hinblick auf Sachbezüge?
  8. Für welche Beschäftigten gilt die neue Aktivrente?
  9. Was haben Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Aktivrente zu beachten?
  10. Wie werden Arbeitszeitguthaben nach Ende der Beschäftigung mit Beiträgen belegt und versteuert?

Referent/Referentin:

Natalia Burkowski, Associate Partner, Steuerberater bei EY
Jörg Bartnik, Manager, Steuerberaterin bei EY

Kosten:

kostenfrei

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Da­mit wir Sie über die Neu­ig­kei­ten und Vor­tei­le der AOK Rhein­land-Pfalz/​Saar­land so­wie zu pri­va­ten Zu­satz­ver­si­che­run­gen von Ver­trags­part­nern der AOK in­for­mie­ren kön­nen, be­nö­ti­gen wir von Ih­nen ei­ne Ein­wil­li­gung mit ei­ni­gen frei­wil­li­gen per­sön­li­chen An­ga­ben. Wir freu­en uns, wenn Sie auch Ih­re der­zei­ti­ge Kran­ken­kas­se an­ge­ben, da­mit wir Sie hin­sicht­lich der Leis­tungs­an­ge­bo­te mög­lichst ziel­ge­rich­tet in­for­mie­ren kön­nen. Zur Er­leich­te­rung der Kon­takt­auf­nah­me bit­ten wir Sie auch um die frei­wil­li­ge An­ga­be Ih­rer Te­le­fon­num­mer. Wir be­nö­ti­gen für Ih­re Ein­wil­li­gung Ihr Ge­burts­da­tum, da Sie die­se Er­klä­rung erst ab­ge­ben kön­nen, wenn Sie min­des­tens 15 Jah­re alt sind. Um si­cher­zu­stel­len, dass Ih­re Da­ten nicht von Drit­ten ein­ge­tra­gen wur­den, sen­den wir Ih­nen an die von Ih­nen an­ge­ge­be­ne Han­dy­num­mer ei­ne SMS mit ei­nem Be­stä­ti­gungs­code. Ge­ben Sie die­sen Code bit­te im par­al­lel auf­ge­ru­fe­nen For­mu­lar ein und sen­den Sie uns die­sen zu­rück. Falls Sie uns die­sen Code nicht zu­rück­sen­den, wer­den Ih­re Da­ten au­to­ma­tisch ge­löscht. Ih­re pri­va­te E‑Mail-Ad­res­se be­nö­ti­gen wir, um Ih­nen den Link des For­mu­lars für die Ein­ga­be des SMS‑Be­stä­ti­gungs­code per Mail zu­kom­men las­sen zu kön­nen. Ge­burts­da­tum, Han­dy­num­mer und pri­va­te E‑Mail sind da­her Pflicht­fel­der (**), wenn Sie uns ei­ne Ein­wil­li­gung er­tei­len.

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Die Er­he­bung und Ver­ar­bei­tung Ih­rer Da­ten er­folgt auf frei­wil­li­ger Ba­sis. Ihr Ein­ver­ständ­nis kön­nen Sie ohne für Sie nach­tei­li­ge Fol­gen ver­wei­gern be­zie­hung­wei­se je­der­zeit mit Wir­kung für die Zu­kunft wi­der­ru­fen. Dies be­rührt nicht die Recht­mä­ßig­keit der bis­her auf der Grund­la­ge die­ser Ein­wil­li­gung er­folg­ten Ver­ar­bei­tung.

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Für die Be­ar­bei­tung Ih­rer An­mel­dung zu un­se­rem On­line-Se­mi­nar be­nö­ti­gen wir Ih­re über das Feld „Pri­va­te Da­ten“ ein­zu­tra­gen­den Da­ten nicht. Ih­re An­mel­dung be­ar­bei­ten wir un­ab­hän­gig da­von. Da­mit wir Sie je­doch über die Neu­ig­kei­ten und Vor­tei­le des über die ge­setz­li­chen Re­gel­leis­tun­gen hin­aus­ge­hen­den Ser­vice‑ und Leis­tungs­port­fo­li­os der AOK in­for­mie­ren kön­nen, freu­en wir uns, wenn wir von Ih­nen ei­ni­ge zu­sätz­li­che frei­wil­li­ge per­sön­li­che An­ga­ben er­hal­ten. Le­sen Sie hier­zu bit­te den Da­ten­schutz­hin­weis bei der Ein­wil­li­gung im Block „Pri­va­te Da­ten“.

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