Rubrik: Minijobs

Beschreibung

Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Dabei sind zwei Arten zu unterscheiden: die geringfügig entlohnte (Entgeltgrenze beachten) und die kurzfristige Beschäftigung (Zeitgrenze maßgeblich). Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind sozialversicherungsfrei, sofern sie sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei.

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Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Dabei sind zwei Arten zu unterscheiden: die geringfügig entlohnte (Entgeltgrenze beachten) und die kurzfristige Beschäftigung (Zeitgrenze maßgeblich). Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind sozialversicherungsfrei, sofern sie sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei.

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Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Dabei sind zwei Arten zu unterscheiden: die geringfügig entlohnte (Entgeltgrenze beachten) und die kurzfristige Beschäftigung (Zeitgrenze maßgeblich). Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind sozialversicherungsfrei, sofern sie sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei.

Seminare in der Rubrik Minijobs

  • Im Seminar-on-demand „Minijobs“ besprechen wir die verschiedenen Typen von Minijobs sowie die jeweils unterschiedlichen versicherungsrechtlichen Beurteilungen. Nutzen Sie die Möglichkeiten des neuen Seminars-on-demand: Sie entscheiden selbst, wann Sie die Videos am Seminartag 30. September in der Zeit von 8 bis 17 Uhr sehen. Zusätzlich beantworten AOK-Fachleute Ihre Fragen live im Chat.

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