Keine Bescheinigungen mehr auf Papier
Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind für Unternehmen wichtig, die für öffentliche Aufträge bieten. Damit bescheinigen Krankenkassen, dass ein Unternehmen pünktlich und regelmäßig die Sozialversicherungsbeiträge abführt. Die Genehmigung der gemeinsamen Grundsätze für die Systemprüfung steht noch aus. Sobald die Genehmigung erfolgt ist, können Arbeitgeber Unbedenklichkeitsbescheinigungen elektronisch beantragen.
Bietende bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beantragen daher Unbedenklichkeitsbescheinigungen ab diesem Zeitpunkt elektronisch. Da sich der Bedarf für Unbedenklichkeitsbescheinigungen in der Regel auf bestimmte Wirtschaftsbereiche beschränkt, wird das Verfahren als Zusatzmodul „elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren UB (Unbedenklichkeitsbescheinigung“) zum Basismodul in den Entgeltabrechnungsprogrammen deklariert. Das heißt, nicht alle systemuntersuchten Entgeltabrechnungsprogramme bieten die digitale Umsetzung an.
Über das SV-Meldeportal wird es nach der Genehmigung der gemeinsamen Grundsätze für die Systemprüfung ebenfalls möglich sein, Unbedenklichkeitsbescheinigungen anzufordern. Die Rückmeldung durch die Krankenkasse erfolgt dann ebenfalls elektronisch.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Abo
Die digitalen Unbedenklichkeitsbescheinigungen können Arbeitgeber auch im „Abonnement“ anfordern. Sie erhalten dann – vorausgesetzt die Bedingungen sind weiterhin erfüllt – automatisch vor Ablauf der Bescheinigung eine neue Bescheinigung von der Krankenkasse übermittelt. Melden Arbeitgeber ihre Beschäftigten zu verschiedenen Krankenkassen, beantragen sie bei der jeweiligen Krankenkasse, bei der ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin versichert ist, die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Wenn die Beitragsnachweise und Zahlungen zum Zeitpunkt des Antrags und in den sechs Monaten zuvor vollständig und rechtzeitig abgegeben wurden, stellt die Einzugsstelle, also die Krankenkasse, eine sogenannte qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
Liegen aktuell zwar keine Beitragsrückstände vor, gab es aber in der Vergangenheit Probleme mit den Beitragsnachweisen beziehungsweise mit der Zahlung, stellt die Krankenkasse eine einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.