Neues im elektronischen Meldeverfahren
Betriebsdaten und Versicherungsnummern
Die Digitalisierung der Meldungen zur Sozialversicherung schreitet voran. Die Änderungen, die zum Jahreswechsel anstehen, betreffen einzelne Datenfelder:
- Versicherungsnummer des Arbeitnehmers: Um Übertragungsfehler im Meldeverfahren zu vermeiden, ist für die Feststellung der Versicherungsnummer des Arbeitnehmers das Abfrageverfahren der Deutschen Rentenversicherung zu nutzen.
- Ausgleichsverfahren beim Mutterschaftsgeld: Im Erstattungsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz ist grundsätzlich der tatsächliche Entbindungstag anzugeben.
- Änderung der Betriebsdaten: Der Datensatz zur Änderung der Betriebsdaten kann unter Nutzung bestimmter Kennzeichen ab 1. Januar 2022 auch initiativ genutzt werden. Änderungen in die Zukunft sind für drei Monate im Voraus möglich.
- Meldegründe 60 und 61: Mit den beiden Abgabegründen 60 und 61 können Personaler den Namen und die Anschrift eines Arbeitnehmers ändern. Da die Krankenkassen und Rentenversicherungsträger den Namen und die Anschrift auch von den Meldebehörden erhalten, werden diese Abgabegründe eingestellt.
Datenaustausch mit Arbeitsagentur und Rentenkassen
Weitere Änderungen betreffen den Datenaustausch mit der Agentur für Arbeit und den Rentenversicherungsträgern:
- BEA-Verfahren (Bescheinigungen elektronisch annehmen) der Bundesagentur für Arbeit: Zum 1. Juli 2021 wurde zusätzlich das KEA-Verfahren (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) eingeführt. Damit können die Anträge auf Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld, Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge oder ergänzende Leistungen auf maschinellem Weg übermittelt werden.
- Rentenversicherung-BEA: Im laufenden Rentenverfahren haben die Arbeitgeber die Pflicht eine gesonderte Meldung mit Abgabegrund „57“ zu erstellen. Seit Juli 2021 ist hier die Teilnahme am maschinellen Verfahren obligatorisch.
Mehr Informationen zu den Änderungen im Meldeverfahren erhalten Sie im Video und im Fachbeitrag, der zum Download bereitsteht.
Trends & Tipps 2022: Neues im elektronischen Meldeverfahren
Die Themen im Überblick
- Versicherungsnummer des Arbeitnehmers elektronisch abfragen
- Ausgleichsverfahren Mutterschaftsgeld
- BEA-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit auch für Kurzarbeitergeld
- RV-Bescheinigungen elektronisch anfordern und annehmen
- Änderung der Betriebsdaten
- Elektronische Errichtung eines Arbeitgeberkontos kommt später
- Meldegründe 60 und 61 entfallen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung wird einheitlich
- Temporäre Betriebsnummern bei Insolvenz
Alle Informationen erhalten Sie kompakt und verständlich aufbereitet in unserem Fachartikel zum Download.
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Stand
Erstellt am: 08.11.2021