Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Kinderreha - Lohnfortzahlung für die Begleitperson

    Guten Tag,

    unsere Mitarbeiterin hat für ihren 3-jährigen Sohn eine Kinderreha durch die Deutsche Rentenversicherung bewilligt bekommen. Sie wird als Begleitperson dabei sein. Ist der Arbeitgeber in diesem Fall auch zur Lohnfortzahlung verpflichtet? Oder muss die Arbeitnehmerin unbezahlten Urlaub in Anspruch nehmen?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

  • 02
    RE: Kinderreha - Lohnfortzahlung für die Begleitperson

    Hallo PersonalabteilungMF,

    da Ihre Fragestellung, ob Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu leisten ist, das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betrifft und somit arbeitsrechtlicher Natur ist, können wir hierzu grundsätzlich keine Stellungnahme abgeben. Gegebenenfalls könnten sich zu Ihrer Fragestellung u. a. Regelungen im Arbeits- und/oder Tarifvertrag befinden, die Einfluss auf die Beurteilung haben. 

    Nach § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz, gelten die Vorschriften der §§ 3 bis 4 a und 6 bis 8 entsprechend auch für die Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, wenn eine entsprechende Maßnahme ärztlich verordnet worden ist und in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt wird.

    Ist die Mutter dagegen „nur“ Begleitperson (handelt es sich also um eine reine Kinderkur – „Kinder-Reha“), besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Durch die Inanspruchnahme von unbezahlten Urlaub kann der entstehende Verdienstausfall in Höhe des Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze grundsätzlich von der deutschen Rentenversicherung erstattet werden.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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