Guten Tag,
unsere Mitarbeiterin hat für ihren 3-jährigen Sohn eine Kinderreha durch die Deutsche Rentenversicherung bewilligt bekommen. Sie wird als Begleitperson dabei sein. Ist der Arbeitgeber in diesem Fall auch zur Lohnfortzahlung verpflichtet? Oder muss die Arbeitnehmerin unbezahlten Urlaub in Anspruch nehmen?
Vielen Dank und freundliche Grüße