Guten Tag!
In unserem Unternehmen arbeiten sehr viele Grenzgänger aus Tschechien, welche uns vermehrt tschechische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einreichen.
Vor dem eAU Verfahren, haben wir diese anstandslos angenommen und bezahlt.
Jetzt habe ich gelesen, dass Grenzgänger verpflichtet sind, die AUB bei der Krankenkasse vorzulegen (egal ob deutsche AUB oder ausländische).
Würde mit Vorlage der ausländischen AUB bei Ihnen als Krankenkasse dann auch der Abruf über eAU-Meldeverfahren funktionieren?
Gehe ich richtig der Annahme, dass ich dann auch nur für Krankmeldungen, welche ich von der Krankenkasse bestätigt bekomme, Entgeltfortzahlung leisten muss?
Besten Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen