Dem MA wurde rückwirkend im September 2025 eine volle EU-Rente zum 01.06.2025 bewilligt. Er war bereits seit 28.10.2024 im Krankengeldbezug.
Daraufhin wurde rückwirkend zum 01.06.2025 eine Beitragsgruppenwechsel auf 3101 vorgenommen. Und eine Abmeldung mit 34er Grund zum 30.06.2025 erstellt.
Der MA hat dann im September 2025 nochmal verschiedene Einmalzahlungen u.a. Urlaubsabgeltung etc. erhalten, welche auch entsprechend versteuert und verbeitragt wurden, erhalten. Daraufhin wurde hier auch eine entsprechende 54er Meldung mit dem gezahlten einmaligen Arbeitsentgelt erstellt und versendet.
Diese Meldung möchte die DRV bzw. KK jetzt storniert haben, weil der MA kein laufendes Entgelt in 2025 hatte. Was unseres Erachtens nach falsch ist?!
Er hat die Zahlung ordnungsgemäß versteuert und verbeitragt. Wir können keinen Fehler erkennen und die Forderung der DRV nicht nachvollziehen. Haben Sie einen Anhaltspunkt wer hier falsch liegt für uns.