
Entsendungen und A1-Bescheinigung
Für Beschäftigte, die nur vorübergehend in einem anderen Staat, sei es in der EU oder in außereuropäischen Ländern, tätig sind, gibt es Sonderregelungen im Sozialversicherungsrecht. Was für ins Ausland entsandte Beschäftigte gilt. A1-Bescheinigungen gelten für Entsendungen innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs.
Passende Beiträge im Expertenforum
Sie haben Fragen zu den Themen Entsendungen und Saisonkräfte? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Fachleuten.
Das könnte Sie auch interessieren
Passende Informationen zum Thema Entsendungen und A1-Bescheinigung
Datenaustausch bei Entgeltersatzleistungen
Daten zur Berechnung von Krankengeld, Kinderkrankengeld oder Mutterschaftsgeld, sogenannte Entgeltersatzleistungen, übermitteln Arbeitgeber elektronisch an die Krankenkassen.
Mehr erfahrenMinijobs
Mehr als sieben Millionen Menschen arbeiten in Minijobs: in geringfügig entlohnten oder kurzfristigen Beschäftigungen. Erfahren Sie mehr über ihre sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.
Mehr erfahrenDEÜV-Meldegründe und Fristen
Einen Überblick über die verschiedenen Meldegründe und die dazugehörigen Meldeschlüssel bietet die folgende Übersicht.
Mehr erfahrenPersönliche Ansprechperson
Firmenkundenservice
Kontaktformular