Online-Seminar
Minijobs
Beschreibung
Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Dabei sind zwei Arten zu unterscheiden: die geringfügig entlohnte (Entgeltgrenze beachten) und die kurzfristige Beschäftigung (Zeitgrenze maßgeblich). Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind sozialversicherungsfrei, sofern sie sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Das Seminar informiert umfassend und praxisnah über die besonderen Regelungen bei diesen beiden Beschäftigungsformen.
Informationen zum Seminar
Termin:
15.04.2026 10 bis 12 Uhr
Beschreibung:
Rund 6,7 Millionen Minijobbende sind im gewerblichen Bereich tätig. Immer wieder erreichen die AOK Arbeitgeberfragen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung. Die Antworten haben wir für Sie im praxisnahen Online-Seminar „Minijobs“ aufgearbeitet.
Das Seminar umfasst die Module
- Mindestlohn bei Minijobs
- Geringfügig entlohnte Minijobs:
- Entgeltgrenzen,
- Sozialabgaben,
- mehrere Jobs
- Kurzfristige Beschäftigung – das ist neu in 2026:
- Zeitgrenzen und Besonderheiten: Sonderregelung bei kurzfristigen Beschäftigungen in der Landwirtschaft. 2026 gelten für kurzfristige Beschäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben neue Zeitgrenzen.
Welche wesentlichen versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Aspekte bei diesen beiden Beschäftigungsformen wichtig sind, zeigen Ihnen die Referierenden der AOK.
Kosten:
kostenfrei
Rubrik:
Persönliche Ansprechperson
Firmenkundenservice
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