Überblick: Gesunde Pause und Erholungsfähigkeit

Gesunde Pausen fördern Wohlbefinden und Gesundheit der Beschäftigten und erhöhen so die Produktivität des ganzen Unternehmens. Gute Gründe, um einer bewussten Pausenkultur im eigenen Unternehmen einen hohen Stellenwert einzuräumen.

Kleine Pausen – große Wirkung

Eine ausreichende Erholung und aktive Pausen während des Arbeitstags sind notwendig, um langfristig sicher und gesund arbeiten zu können.

Stress abzubauen ist ein wichtiger Effekt von Pausen. Wie diese gut gestaltet werden können, kann auch Gegenstand einer Analyse der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) sein.

Richtig genutzte Erholungspausen führen dazu, dass 

  • sich der Herzschlag verlangsamt, 
  • Muskeln entkrampfen und 
  • sich Verspannungen lösen, 
  • der Blutdruck sinkt, 
  • die Atmung gleichmäßig und tief wird und so für die perfekte Versorgung mit Sauerstoff sorgt und 
  • auch die Organe entspannter arbeiten.

Es entspricht der natürlichen Arbeitsweise des menschlichen Gehirns, dass es nach rund einstündigen Phasen hoher Konzentration ermüdet. Wichtig dabei: Den Beschäftigten helfen nur echte Pausen, in denen komplett von der Arbeit „abgeschaltet“ wird. Das heißt, sie könnten je nach Pausenlänge den Schreibtisch oder den Arbeitsort verlassen, spazieren gehen, lesen, essen oder mit Kollegen plaudern.

Arbeitgeber können ihre Beschäftigten darin bestärken, achtsam mit sich selbst umzugehen und Pausen aktiv einzuplanen.

Konzentration statt Erschöpfung

Es ist mit dem deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vereinbar, den Arbeitstag in kleinere Intervalle von einer Stunde Arbeit und darauffolgenden Pausen einzuteilen. Der Vorteil: In der einen Stunde wird dann sehr konzentriert gearbeitet, ohne Ablenkungen wie „Kaffee holen“ oder „schnell was auf dem Smartphone ansehen“.

Im Idealfall stehen für die Pausen Bewegungsangebote oder spezielle Räumlichkeiten zur Verfügung. Immer dann, wenn solche Angebote im Rahmen der bezahlten Arbeitszeit erfolgen und diese schnell und problemlos erreichbar sind, steigen laut Pausen-Experte Dr. Johannes Wendsche von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Nachfrage und Nutzung durch die Mitarbeiter. Dann werden also Pausen tatsächlich auch gemacht.

Pausen von ganz kurz bis Mittagspause

  • Mikropausen sind weniger als eine Minute lang und helfen dabei, zwischendurch Stress abzubauen, Denkblockaden zu lösen oder die Konzentration zu steigern.
    • Einfach kurz die Augen schließen.
    • Sich dehnen und strecken, gähnen.
    • Die Hände vor die Augen legen und eine kurze Zeit ins Dunkel schauen. 
  • Minipausen sind eine bis fünf Minuten lang. In dieser Zeit können Beschäftigte aufstehen, sich strecken und dehnen, ein Lieblingslied hören, frische Luft schnappen oder kurz mit Kollegen plauschen.
    Vermeiden Sie telefonieren, im Internet surfen, am Handy spielen oder eine To-do-Liste schreiben.
  • Längere Pausen dauern länger als zehn Minuten. Bei Bildschirmarbeit empfiehlt sich nach 60 Minuten eine Pause von zwölf Minuten. Wie lang eine Pause sein sollte, ist aber individuell und abhängig von Konstitution und Arbeitsanforderungen.
  • Mittagspause: Im besten Fall können Mitarbeiter selbst entscheiden, wann und wie lange sie Pause machen.

Das Recht auf Pause

Laut einer Umfrage der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) verzichten rund 23 Prozent der befragten Arbeitnehmer häufig oder immer auf Pausen. Als Begründung werden vor allem Zeit- und Termindruck genannt. Arbeitgeber sollten diesem Trend mit einer aktiven Pausenkultur begegnen: das heißt, auf den Erholungseffekt aufmerksam machen und Angebote zur Ausgestaltung von Pausen bekannt geben. Tatsächlich stellen sich Führungskräfte damit auch rechtskonform auf.

Im Arbeitsschutzgesetz gibt es genau definierte Pausenregelungen: Arbeitgeber sind laut § 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) verpflichtet, Arbeitnehmern Pausen zu gewähren. Eine gesetzliche Definition, was eine Pause ist, gibt es nicht. Allerdings dürfte „Unterbrechung einer Arbeit“ allgemeiner Konsens sein. Pausenzeiten können Arbeitnehmer nach eigenen Wünschen verbringen.

Die Pausenlänge ist festgeschrieben:

  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden sind 30 Minuten vorgesehen. 
  • Wer mehr als neun Stunden arbeitet, hat Anspruch auf 45 Minuten Pause. Diese Zeiten dürfen auch auf maximal drei kleinere Pausen à mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden (§ 4 ArbZG).

Zuwiderhandlungen gegen diese gesetzlichen Bestimmungen gelten als Ordnungswidrigkeit des Arbeitgebers. Werden dabei die Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet, können sie sogar als Straftat verfolgt werden.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 16.08.2023

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