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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Anlage RS 1994/02
Anlage RS 1994/02, Tabellarische Übersicht zum Erlass von Säumniszuschlägen
Fallgruppe | Antrag | Erlass/Teilerlass | |
a) | Unabwendbares Ereignis | Antrag ist erforderlich; der Grund für die verspätete Zahlung ist glaubhaft zu machen | Erlass in voller Höhe |
b) | Bisher pünktlicher Beitragszahler | Antrag ist erforderlich; der Grund für die verspätete Zahlung ist glaubhaft zu machen | Erlass in voller Höhe |
c) | Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung | Antrag ist erforderlich; der Nachweis der Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung ist zu erbringen Im [Insolvenzverfahren] ist bei Masseunzulänglichkeit eine schriftliche Erklärung des [Insolvenzverwalters] erforderlich | Erlass zur Hälfte |
d) | Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz | Antrag ist erforderlich; die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz ist glaubhaft zu machen | Erlass zur Hälfte |
e) | Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass der Hauptschuld | Kein besonderer Antrag erforderlich (Antrag für den Erlass der Hauptschuld reicht aus) | Erlass in voller Höhe |
f) | Sonstige Fälle | Antrag ist erforderlich | Nach Lage des Einzelfalles in voller Höhe oder zur Hälfte |
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