Online-Seminar

Praxistipps für die Entgeltabrechnung

Beschreibung

Die Rentenversicherungsträger sind gesetzlich beauftragt, mindestens alle vier Jahre bei jedem Arbeitgeber zu prüfen, ob diese ihre Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen. Die Prüfung wird als Betriebsprüfung bezeichnet. Zu diesem Zweck vereinbaren Betriebsprüfende der Rentenversicherung mit dem jeweiligen Arbeitgeber in der Regel einen Termin, um die entsprechenden Unterlagen vor Ort einzusehen. Das Seminar bereitet Arbeitgeber optimal auf die Betriebsprüfung vor und gibt wertvolle Tipps zu den Entgeltunterlagen.

Informationen zum Seminar

freie Plätze

Termin:

28.05.2026 10 bis 12 Uhr

Beschreibung:

In diesem Online-Seminar geben die Referierenden praxisbezogene Tipps zu aktuellen Fragen der Entgeltabrechnung.

Konkret gehen sie auf Beitrags- und Steuerpflicht beifolgenden Sachbezügen ein:

  • Gutscheine
  • Geschenke
  • E-Firmenwagen (inklusive Ladesäulen) und
  • E-Bikes

Die Referierenden erläutern darüber hinaus, was Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer betrieblichen Krankenversicherung und einer Gruppenunfallversicherung zu beachten haben.

Die neue Aktivrente und was für Arbeitgeber dabei wichtig ist, sind weitere Themen des Online-Seminars.

Außerdem geht es um die geänderte beitragsrechtliche Zuordnung von Arbeitszeitguthaben, die in Arbeitsentgelt abgegolten werden, wenn die Beschäftigung beendet wird oder ruht.

Folgende Fragen werden im Rahmen des Online-Seminars beantwortet:

  1. Welche Formen von Gutscheinen gibt es und wie wirken sie sich auf die Steuer- und Beitragspflicht aus?
  2. Was gilt bei Geschenken an Beschäftigte?
  3. Welche Neuerungen gelten bei der Überlassung von E‑Fahrzeugen für private Zwecke?
  4. Wie wird das Laden von E‑Dienstwagen künftig steuerlich behandelt?
  5. Wie sind vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassene E-Bikes steuerlich und beitragsrechtlich zu behandeln?
  6. Welche Regelungen gelten im Zusammenhang mit einer betrieblichen Krankenversicherung?
  7. Welche Besonderheiten gelten bei Gruppenunfallversicherungen im Hinblick auf Sachbezüge?
  8. Für welche Beschäftigten gilt die neue Aktivrente?
  9. Was haben Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Aktivrente zu beachten?
  10. Wie werden Arbeitszeitguthaben nach Ende der Beschäftigung mit Beiträgen belegt und versteuert?

Referent/Referentin:

Natalia Burkowski, Associate Partner, Steuerberater bei EY
Jörg Bartnik, Manager, Steuerberaterin bei EY

Kosten:

kostenfrei

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