Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin ist als Midijobberin mit einem monatlichen Entgelt in Höhe von 700,-€ und einer Arbeitszeit von 8 Std./Woche bei mir angestellt.
Zusätzlich hat sie noch einen Minijob, wo sie 5 Std./Woche tätig ist und sie pflegt ihre Mutter unentgeltlich, wo nur Beiträge zur Rentenversicherung eingezahlt werden.
Jetzt möchte sich meine Mitarbeiterin mit einem Kleingewerbe selbständig machen, wo sie ca. 5 Std/Woche arbeitet und einen monatlichen Gewinn von ca. 300,-€ erzielen wird.
Bleibt meine Mitarbeiterin aufgrund des Midijobs bei mir in der Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert oder muss sie sich aufgrund des Kleingewerbes dann freiwillig in der Kranken- und Pflegeversicherung versichern? Oder bleibt das Kleingewerbe in der Kranken- und Pflegeversicherung unberücksichtigt? Oder hat sie einen zusätzlichen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung aufgrund des Kleingewerbes zu leisten?
Vielen Dank für ihre Antwort.