Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Erstattung Coronaprämie 2022 von der U2

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir sind eine Privatschule und haben die Erstattung für eine in 2022 an eine Mitarbeiterin im Mutterschutz gezahlte Coronaprämie beim zuständigen Regierungspräsidium beantragt. Von diesem wir uns das gezahlte Gehalt nachträglich refinanziert.

    Bei der Endabrechnung erhielten wir nun die Rückmeldung, dass die Refinanzierung nicht von ihnen sondern von der Krankenkasse der Mitarbeiterin über die U2- Erstattung erfolgen müsste.

    Frage:

    ist dies korrekt?

    kann dies noch nachgeholt werden?

    Danke für Ihre Antwort

     

  • 02
    RE: Erstattung Coronaprämie 2022 von der U2

    Hallo Lohn WK,

    nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) ist das vom Arbeitgeber nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) gezahlte Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten (Mutterschutzlohn) und während der Schutzfristen (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) von den Krankenkassen zu erstatten. Hierbei handelt es sich um das laufende Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen fortzahlt, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden dürfen.

    Einmalig gezahlte Arbeitsentgelte (z. B. auch die steuer- und beitragsfreie Coronaprämie) gehören dagegen nicht zu den erstattungsfähigen Aufwendungen nach dem AAG.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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