Gilt die Ausstrahlungswirkung auch für freiwillig gesetzlich versicherte Mitglieder?
Vielen Dank
Skadi
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Gilt die Ausstrahlungswirkung auch für freiwillig gesetzlich versicherte Mitglieder?
Vielen Dank
Skadi
Hallo Skadi,
bei einer berufsbedingten Entsendung ins Ausland können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Voraussetzungen einer Ausstrahlung nach § 4 Sozialgesetzbuch (SGB) IV vorliegen.
Dies gilt auch für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Mitarbeiter.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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