Umlagesätze 2026 der AOK Hessen

Wenn Beschäftigte wegen Krankheit oder Mutterschaft ausfallen, entstehen Unternehmen Kosten. Die AOK Hessen sorgt dafür, dass diese Belastungen planbar bleiben: Über das bewährte Umlageverfahren werden Arbeitgeberaufwendungen zuverlässig und schnell erstattet – und das zu attraktiven Konditionen.

Wie Unternehmen profitieren

Wer am Umlageverfahren der AOK Hessen teilnimmt, profitiert gleich mehrfach:

  • günstige Umlagesätze
  • sofortige Auszahlung
  • kompletter Service aus einer Hand

Gerade in Zeiten steigender Kosten ist das Umlageverfahren ein wichtiger Baustein für eine stabile Unternehmensfinanzierung.

Umlage U1 bei Krankheit

Gute Nachrichten für Arbeitgeber: Die Umlage U1 ist 2026 günstiger geworden.
Damit profitieren Unternehmen von einer noch wirtschaftlicheren Absicherung bei krankheitsbedingten Ausfällen.

Die AOK Hessen bietet vier Tarife, mit denen Sie Ihr individuelles Risiko flexibel absichern können. Seit 1. Januar 2026 gelten folgende – reduzierte – Umlagesätze:

ErstattungssatzUmlagesatz
50 Prozent1,5 Prozent
60 Prozent2,1 Prozent
70 Prozent2,4 Prozent
80 Prozent3,3 Prozent

AOK-Tipp:
Sie können uns die Wahl des Umlagetarifes elektronisch übermitteln. Entweder mit Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal. Anträge für einen Tarifwechsel, die bis spätestens 10. Februar 2026 eingehen, werden rückwirkend zum 1. Januar 2026 berücksichtigt.

Umlage U2 – stabil bei Mutterschaft

Bei Mutterschaft setzt die AOK Hessen auf maximale Sicherheit und Stabilität:

  • 100 Prozent Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen
  • konstanter Umlagesatz auch im Jahr 2026
ErstattungssatzUmlagesatz
100 Prozent0,43 Prozent

Erstattungsverfahren

Im maschinellen Erstattungsverfahren sind Endabrechnungen oder auch Zwischenabrechnungen vorgesehen. Der Arbeitgeber kann hierbei wählen, ob die Erstattung mittels Überweisung, Gutschrift oder Verrechnung mit dem Beitragsnachweis erfolgen soll. Bei fälligen Beiträgen nimmt die AOK Hessen grundsätzlich eine Verrechnung vor.

Teilnahme

Die Vorteile der Entgeltfortzahlungsversicherung bei Krankheit (U1) kommen Unternehmen zugute, die regelmäßig nicht mehr als 30 Beschäftigte haben. Bei der Feststellung der Anzahl werden grundsätzlich alle Beschäftigte berücksichtigt, und zwar unabhängig davon, ob sie sozialversicherungspflichtig sind oder welcher Krankenkasse sie angehören. Teilzeitbeschäftigte werden nicht in voller Höhe angerechnet.

Nutzen Sie am besten den AOK-Umlagepflichtrechner.

Haben Sie noch Fragen zum Thema Umlage? Unsere Experten im Firmenkundenservice werden Sie gern beraten. Sie erreichen uns kostenfrei unter 069 66816-335556 montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr oder stellen Sie Ihre Anfrage via Kontaktformular.

Stand

Erstellt am: 15.01.2026

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