Hallo,
wir haben einen Regelaltersvollrentner. Dieser hat bei einer anderen Firma einen Minijob mit 603 €. Bei uns hat er nun einen weiteren Job angetreten mit 300 €. Die Frage ist nun, wie müssen wir ihn abrechnen? Kommt er in den Genuss ggf. einer Übergangsbereich oder müssen wir ihn "normal" mit der 3321 abrechnen und die dafür entsprechenden "vollen" Beiträge bezahlen?