Hallo,
wir haben über die Wintermonate der letzten zwei Jahre dieselbe Aushilfe bei uns als kurzfristige Beschäftigte eingestellt. Bis April 2025 wurde an 30 Tagen gearbeitet (in 2025). Ein neues Arbeitsverhältnis besteht für Oktober 2025 - April 2026 für einzelne Tage. Von Oktober 2025-Dezember 2025 wurden bereits 20 Tage gearbeitet. Kann die Aushilfe bis April 2026 nochmal an 30 Arbeitstagen arbeiten? Innerhalb des Arbeitsverhältnisses Okt. 25-Apr. 26 wären dies 50 Arbeitstage; innerhalb des Kalenderjahres 2025 wären es ebenfalls gesamt 50 Arbeitstage. Oder müssen die im Jahr 2025 zuvor geleisteten Arbeitstage auf das gesamte neue Arbeitsverhältnis addiert werden (30+20+30=80)?
Danke im Voraus für Ihre Antwort.