Liebes Expertenteam,
wir haben Anfang 2026 bei zwei Betriebskrankenkassen fristgerecht von unserem Wahlrecht der Umlagesätze zur U1 Gebrauch gemacht. Dabei haben wir aufgrund der zu erwartenden unterschiedlichen Belastungen für die Lohnfortzahlung auch zwei unterschiedliche Beitragssätze gewählt. Dies wurde uns jedoch unter Hinweis auf Mitgliedschaft der beiden Krankenkasse in einem Landesverband verweigert. Es sei nur der gleiche Satz für bei Kassen wählbar, das stehe so in der Satzung. Können diese Krankenkassen zu unseren Lasten das Wahlrecht einschränken?
Bereits jetzt vielen Dank!
Team Marl