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  • 01
    Wahl verschiedener Umlagesätze U1

    Liebes Expertenteam,


    wir haben Anfang 2026 bei zwei Betriebskrankenkassen fristgerecht von unserem Wahlrecht der Umlagesätze zur U1 Gebrauch gemacht. Dabei haben wir aufgrund der zu erwartenden unterschiedlichen Belastungen für die Lohnfortzahlung auch zwei unterschiedliche Beitragssätze gewählt. Dies wurde uns jedoch unter Hinweis auf Mitgliedschaft der beiden Krankenkasse in einem Landesverband verweigert. Es sei nur der gleiche Satz für bei Kassen wählbar, das stehe so in der Satzung. Können diese Krankenkassen zu unseren Lasten das Wahlrecht einschränken?


    Bereits jetzt vielen Dank!


    Team Marl

  • 02
    RE: Wahl verschiedener Umlagesätze U1

    Hallo Team Marl,

    da bei der Änderung des Erstattungssatzes in der Umlage U1 die Satzung der jeweiligen Krankenkasse maßgebend ist, bitten wir um Verständnis, dass wir zu Ihrer Anfrage nur allgemein Stellung nehmen können.

    Grundsätzlich gilt:

    Die Krankenkasse kann nach § 8 Abs. 2 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) durch Satzungsregelung die Durchführung der U1- und U2-Verfahren auf eine andere Krankenkasse oder einen Landes- oder Bundesverband übertragen. Der Einzug der Umlagen obliegt weiterhin der übertragenden Krankenkasse, die die von den Arbeitgebern gezahlten Umlagen an die durchführende Krankenkasse oder den Verband weiterzuleiten hat. 

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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