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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Urlaubsabgeltung mit Austrittsmonat und danach

    Guten Tag,

    wir haben folgenden Sachverhalt:

    Beispiel a)

    Mitarbeiter scheidet zum 31.03.2026 aus und hat die Steuerklasse 3. Im März wurden uns die Urlaubstage noch gemeldet. Wie ist die Urlaubsabgeltung steuerrechtlich abzurechnen?


    Beispiel b)

    Mitarbeiter scheidet zum 31.03.2026 aus und hat die Steuerklasse 3. Im April wurden uns die Urlaubstage gemeldet. Wie ist die Urlaubsabgeltung steuerrechtlich abzurechnen?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Urlaubsabgeltung mit Austrittsmonat und danach

    Sehr geehrter Fragesteller,


    Urlaubsabgeltung gehört zu den sonstigen Bezügen (vgl. LStR 39b.2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5), wird also nicht durch Korrektur eines Bezugsmonats (mit den damaligen ELStAM), sondern durch Nutzung der ELStAM im Zahlungs-Monat abgerechnet.


    Deshalb erfolgt im Szenario a) die Abrechnung im Monat März mit den aktuellen ELStAM als sonstiger Bezug und im Szenario b) im Monat April (nicht als Korrektur für März) mit den aktuellen ELStAM (ggf. Steuerklasse 6) als sonstiger Bezug.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
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