Guten Tag,
sind für die steuerfreie Erstattung von Reisekosten weiterhin Originalbelege erforderlich oder sind auch gescannte bzw. kopierte Belege ausreichend.
Vielen Dank im Voraus.
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sind für die steuerfreie Erstattung von Reisekosten weiterhin Originalbelege erforderlich oder sind auch gescannte bzw. kopierte Belege ausreichend.
Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Fragesteller,
gegenüber der bisherigen Praxis haben sich 2026 keine Änderungen ergeben.
Wie bisher sind die Eingangsrechnungen im Original aufzubewahren, bei elektronischen Rechnungen in elektronischer Form. Falls die Originale beim Arbeitnehmer verloren gingen, genügen plausible Eigenbelege. Allerdings entfällt dann die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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