Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Mutterschutzlohn Berechnung

    Guten Tag,

    welche Gehaltsbestandteile müssen in die Durchschnittsberechnung für Mutterschutzlohn fallen wenn die Mitarbeiterin im Beschäftigungsverbot ist? Unsere Mitarbeiterin hat feste steuer und sv pflichtige Lohnbestandteile sowie steuer und sv freie Zeitzuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit erhalten. Müssen diese Steuer und sv freien Zuschläge mit in den Mutterschutzlohn einfließen oder gehören diese nicht dazu?


    Vielen Dank und beste Grüße


     

  • 02
    RE: Mutterschutzlohn Berechnung

    Hallo aco,

    Ihre Frage zur Berücksichtigung bestimmter Entgeltbestandteile bei der Ermittlung des Mutterschutzlohns im Rahmen eines Beschäftigungsverbotes vor Beginn der Schutzfrist betrifft das Arbeitsrecht und kann von uns in diesem Forum nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus diesem Bereich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

  • 03
    RE: Mutterschutzlohn Berechnung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die gesetzliche Regelung zur Berechnung des Mutterschutzlohns finden Sie in §§ 18 und 21 MuSchG. Danach ist beim Mutterschutzlohn auf das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft abzustellen. § 21 MuSchG regelt, welche Vergütungsbestandteile unberücksichtigt bleiben.


    Zulagen und Zuschläge sind allerdings in die Berechnungsgrundlage mit einzubeziehen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
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