Hallo liebe Experten,
eine unserer Mitarbeiterinnen hat im letzten Jahr kein steuerpflichtiges Entgelt gehabt, weil sie sich vom 01.11.2024 bis zum 07.02.2025 in Mutterschutz befand und dann nahtlos in die Elternzeit überging. Sie bekam aber im Januar und Februar den Zuschuss von uns zum Mutterschaftsgeld. Sehe ich das richtig, dass der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung für 2025 ausgewiesen werden muss, obwohl sie im ganzen Jahr 2025 keine steuerpflichtigen Einnahmen hatte?
Vielen Dank!