Hallo,
vorausschauende JAEG.
Neuer Arbeitnehmer (im Jahr 2025 privat versichert) Gehalt € 5.900,00.
Er erhält noch eine erfolgsabhängige Vergütung i. H. von 16.000,00 garantiert,
sofern das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31.12.2026 besteht.
Der garantierte Anspruch entsteht erst zum 31.12.2026.
Somit müsste der Arbeitnehmer von Beginn an wieder gesetzlich versichert sein, oder kann die erfolgsabhängige Vergütung mit einberechnet werden?