Hallo zusammen,
2 Fragen zum Mutterschutz:
1. Eine Mitarbeitende erhielt ein individuelles Beschäftigungsverbot, das der Arzt zunächst bis zum Beginn des Mutterschutzes ausstellte, dann jedoch nochmal neu ausstellte bis zum voraussichtlichen Entbindungstermin, also in den Mutterschutz hinein.
Es geht nun um die korrekte Abwicklung in der Payroll und nach unserer Ansicht wird das Beschäftigungsverbot bis zum Beginn Mutterschutz hinterlegt und dann geht der Mutterschutz vor.
Ist dies korrekt?
2. Eine Mitarbeitende, die sich seit 17.03. im Mutterschutz befindet, und bis dahin in Teilzeit arbeitete (nicht Teilzeit in Elternzeit), hatte eine Arbeitszeiterhöhung ab dem 01.04. unterschrieben. Dies fällt zwar in den Mutterschutz, aber nach unserer Ansicht, wird ab dem 01.04. das durchschnittliche Entgelt dann über das Entgelt, das bei der Arbeitszeiterhöhung gezahlt worden wäre, als Basis verwendet. Ist dies korrekt?
Vielen Dank vorab und viele Grüße!
Michael Dietrich