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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Fragen zum Mutterschutz

    Hallo zusammen,


    2 Fragen zum Mutterschutz:


    1. Eine Mitarbeitende erhielt ein individuelles Beschäftigungsverbot, das der Arzt zunächst bis zum Beginn des Mutterschutzes ausstellte, dann jedoch nochmal neu ausstellte bis zum voraussichtlichen Entbindungstermin, also in den Mutterschutz hinein.

    Es geht nun um die korrekte Abwicklung in der Payroll und nach unserer Ansicht wird das Beschäftigungsverbot bis zum Beginn Mutterschutz hinterlegt und dann geht der Mutterschutz vor.

    Ist dies korrekt?


    2. Eine Mitarbeitende, die sich seit 17.03. im Mutterschutz befindet, und bis dahin in Teilzeit arbeitete (nicht Teilzeit in Elternzeit), hatte eine Arbeitszeiterhöhung ab dem 01.04. unterschrieben. Dies fällt zwar in den Mutterschutz, aber nach unserer Ansicht, wird ab dem 01.04. das durchschnittliche Entgelt dann über das Entgelt, das bei der Arbeitszeiterhöhung gezahlt worden wäre, als Basis verwendet. Ist dies korrekt?


    Vielen Dank vorab und viele Grüße!

    Michael Dietrich

  • 02
    RE: Fragen zum Mutterschutz

    Hallo Herr Dietrich
     
    Ihrer Auffassung, dass ab dem Beginn der Mutterschutzfrist das bisherige Beschäftigungsverbot durch Mutterschutz „ersetzt“ wird, schließen wir uns an.
     
    Die Frage, welche Auswirkungen die während der Mutterschutzfrist „auf dem Papier“ vollzogene Arbeitszeiterhöhung haben könnte, hat allenfalls Auswirkungen auf den vom Arbeitgeber zu leistenden Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
     
    Da Fragen zur Zuschussermittlung ausschließlich das Arbeitsrecht betreffen, bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses sozialversicherungsrechtlichen Forums keine weitere Stellungnahme hierzu abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus diesem Bereich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Fragen zum Mutterschutz

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Ab Beginn der Mutterschutzfristen geht der Mutterschutz einem ärztlichen Beschäftigungsverbot vor.


    Auch Ihre Antwort zu Ihrer zweiten Frage ist korrekt. Ab dem 1. April ist das höhere Entgelt aufgrund der Arbeitszeiterhöhung für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld maßgeblich.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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