Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind eine Privatschule und haben die Erstattung für eine in 2022 an eine Mitarbeiterin im Mutterschutz gezahlte Coronaprämie beim zuständigen Regierungspräsidium beantragt. Von diesem wir uns das gezahlte Gehalt nachträglich refinanziert.
Bei der Endabrechnung erhielten wir nun die Rückmeldung, dass die Refinanzierung nicht von ihnen sondern von der Krankenkasse der Mitarbeiterin über die U2- Erstattung erfolgen müsste.
Frage:
ist dies korrekt?
kann dies noch nachgeholt werden?
Danke für Ihre Antwort