Hallo, folgender Sachverhalt und Frage. Ein Mitarbeiter ist bereits lange bei mir als Müllwerker beschäftigt. In diesem Beschäftigungsverhältnis liegt eine Erkrankung seit 2024 vor. Dieses Beschäftigungsverhältnis wurde im gegenseitigen Einvernehmen zum 30.06.25 beendet. Ein neuer Arbeitsvertrag ab 01.07.25 als Hausmeister wurde geschlossen. Es handelt sich also um einen Arbeitgeber. Nunmehr soll eine Urlaub- und Überstundenabgeltung (die aus dem beendeten Beschäftigungsverhältnis stammen) erfolgen. Muss ich die Abgeltungen dem beendeten Arbeitsverhältnis als Müllwerker zuordnen? Dann würden keine SV Beigträge aufgrund mangelnden Einkommen in 2025 anfallen.
Danke für Ihre Mühe.
Gruß Folkert Hippen