Guten Tag,
zu einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass bei einer Mitarbeiterin, die zu diesem Zeitpunkt in Mutterschutz war, das nachgezahlte Weihnachtsgeld als laufender Bezug berechnet wurde, somit wurden keine SV-Beiträge berechnet.
Im Zuge der Prüfung erfolgte eine Nachberechnung der SV-Beiträge und ein Beitragsnachweis an die AOK wurde eingereicht.
Der Arbeitgeber korrigierte die Abrechnung 03/2025 mit der Monatsabrechnung 03/2026, um die Meldung 54 zu erstellen. Dabei erfolgte auch die Nachberechnung der SV-Beiträge für den Monat 03/2026 und die SV-Beiträge, die im einzelnen nicht ersichtlich sind, flossen mit in den Schätzlauf. Dadurch erfolgte ein doppelter Beitragsnachweis - 1 x durch die Prüfung, 1 x durch die korrigierte Lohnabrechnung. Darf der Arbeitgeber den durch die Betriebsprüfung erstellten Beitragsnachweis über das SV-Meldeportal stornieren? Wie erfährt die AOK, warum diese Stornierung erfolgte. Wie ist bei einer späteren Überprüfung ersichtlich, dass der Arbeitgeber die SV-Beiträge nachgeleistet hat, wenn der Beitragsnachweis der Betriebsprüfung storniert wurde?
Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen.
Mit freundlichem Gruß
Erich Schlemper