Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Beitragsnachweis korrigieren

    Guten Tag,

    zu einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass bei einer Mitarbeiterin, die zu diesem Zeitpunkt in Mutterschutz war, das nachgezahlte Weihnachtsgeld als laufender Bezug berechnet wurde, somit wurden keine SV-Beiträge berechnet.

    Im Zuge der Prüfung erfolgte eine Nachberechnung der SV-Beiträge und ein Beitragsnachweis an die AOK wurde eingereicht.

    Der Arbeitgeber korrigierte die Abrechnung 03/2025 mit der Monatsabrechnung 03/2026, um die Meldung 54 zu erstellen. Dabei erfolgte auch die Nachberechnung der SV-Beiträge für den Monat 03/2026 und die SV-Beiträge, die im einzelnen nicht ersichtlich sind, flossen mit in den Schätzlauf. Dadurch erfolgte ein doppelter Beitragsnachweis - 1 x durch die Prüfung, 1 x durch die korrigierte Lohnabrechnung. Darf der Arbeitgeber den durch die Betriebsprüfung erstellten Beitragsnachweis über das SV-Meldeportal stornieren? Wie erfährt die AOK, warum diese Stornierung erfolgte. Wie ist bei einer späteren Überprüfung ersichtlich, dass der Arbeitgeber die SV-Beiträge nachgeleistet hat, wenn der Beitragsnachweis der Betriebsprüfung storniert wurde?

    Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen.

    Mit freundlichem Gruß

    Erich Schlemper

  • 02
    RE: Beitragsnachweis korrigieren

    Hallo Herr Schlemper,

    eine vom Arbeitgeber und vom Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für den gleichen Zeitraum übermittelte „doppelte“ Beitragsnachweisung führt zu einer Überzahlung zu viel gezahlter Sozialversicherungsbeiträge, auf die ein grundsätzlicher Anspruch auf Erstattung besteht. Allerdings war nach unserem Verständnis – auch vor dem Hintergrund des Betriebsprüfungsergebnisses - das nachgezahlte Weihnachtsgeld bereits dem März 2025 zuzuordnen und zu verbeitragen.

    Aus unserer Sicht ist es hier dringend geboten, die weitere Vorgehensweise mit der zuständige AOK vor Ort verbindlich abzustimmen.

    Eine Stornierung des durch den Betriebsprüfdienst der deutschen Rentenversicherung erstellten Beitragsnachweis vom Arbeitgeber über das SV-Meldeportal ist nicht statthaft.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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