Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

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  • 01
    Befristung von Rentnern

    Guten Morgen liebes Expertenteam,

    diese Frage bezieht sich auf die Antwort vom 17.4. (Autor: Lohnbuchhaltung MS).

    Es geht um den Mitarbeiter, der die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat.

    Kann ich dennoch befristen, wenn der Wunsch der Befristung vom Arbeitnehmer ausgeht?

    Handelt es sich hier um reines Arbeitsrecht bzw. mit wen könnten wir Probleme bekommen, wenn die Befristung keinen sachlichen Grund enthält?


    Vielen Dank.

    MfG Lohnbuchhaltung ts


    MfG

     

  • 02
    RE: Befristung von Rentnern


    Hallo Lohnbuchhaltungts,
     
    da Ihre ursprüngliche Anfrage zur Befristung in dem Bereich „Arbeitsrecht“ eingestellt und beantwortet wurde, haben wir Ihre erneute Fragestellung zum Thema an diesen Bereich „umgeswitcht“, welcher Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen wird.
     
    Ergänzend haben wir noch eine Bitte:

    Bitte verwenden Sie zukünftig bei Ergänzungen oder Rückfragen zu bereits gestellten Fragen nicht den Button „Neuer Beitrag“, sondern nutzen Sie bitte das Textfeld „Beitrag“ unterhalb der bisherigen Einträge im selben Thread. Dies erleichtert sowohl uns als auch anderen Usern, den Zusammenhang eines Sachverhalts nachvollziehen zu können. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Befristung von Rentnern

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Befristung des Arbeitsvertrages braucht tatsächlich einen sachlichen Grund. Der Wunsch des Arbeitnehmers, nur einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen, ist als sachlicher Grund anerkannt, unterliegt allerdings strengen Voraussetzungen. Letztlich müssten Sie den Mitarbeiter vor die Wahl stellen, entweder einen unbefristeten Arbeitsvertrag einzugehen (oder beizubehalten) oder einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen. Der Mitarbeiter muss also die Wahl zwischen dem unbefristeten Arbeitsverhältnis und dem befristeten Arbeitsverhältnis haben. Wenn er sich dann für das befristete Arbeitsverhältnis entscheidet, entspräche die Befristung tatsächlich seinem Wunsch und wäre als Sachgrund anzuerkennen.


    Sollte die Befristung unwirksam sein, kann der Mitarbeiter ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geltend machen. Welche konkreten Auswirkungen dies hat, ist dann wiederum abhängig von den vertraglichen Regelungen. Sollte im Arbeitsvertrag mit diesem Mitarbeiter vereinbart sein, dass das Arbeitsverhältnis bei Erreichen der Regelaltersgrenze „automatisch“ endet, könnte der Mitarbeiter also bei einer unwirksamen Befristung lediglich gerichtlich durchsetzen, dass das Arbeitsverhältnis bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze besteht.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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