Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Arbeitnehmerin von uns ist bereits ausgesteuert. Das AV ruht daher momentan. Benötigen wir trotzdem Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen? Vielen Dank.
Fachportal für Arbeitgeber
Fachportal für Arbeitgeber
Service-Telefonnummern
Kostenfrei für Anrufe aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr.
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Arbeitnehmerin von uns ist bereits ausgesteuert. Das AV ruht daher momentan. Benötigen wir trotzdem Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen? Vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Arbeitsrechtlich ist die Mitarbeiterin gemäß § 5 Abs. 1, Abs. 1a EFZG weiterhin verpflichtet, für die Bereitstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Sorge zu tragen. Die Aussteuerung ändert hieran nichts.
In der Praxis verzichten allerdings Arbeitgeber häufig in dieser Konstellation auf die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. die Vorstellung beim Arzt.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönliche Ansprechperson
Kontaktformular
Bankdaten