Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Anrechnung auf Beitragsbemessungsgrenze?

    Hallo Expertenteam,

    bei einem Gesellschafter Geschäftsführer wurde eine abhängige Beschäftigung festgestellt.

    Er soll ein Geschäftsführergehalt erhalten, die Höhe ist noch nicht festgelegt.

    Wird eine Gewinnausschüttung auf die Beitragsbemessungsgrenze der KV und RV angerechnet?

    Werden andere Einnahmen auch auf die Beitragsbemessungsgrenze angerechnet oder nur solche, die als Lohnbestandteil über die Abrechnung abgerechnet werden?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Mit freundlichen Grüßen

    die Lohntante

  • 02
    RE: Anrechnung auf Beitragsbemessungsgrenze?

    Guten Tag,
     
    die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt grundsätzlich das beitragspflichtige Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung. Gegebenenfalls
    sind noch Versorgungsbezüge und bei beschäftigten Rentnern die Renten und eventuelles Arbeitseinkommen zu berücksichtigen.
     
    Bei Mehrfachbeschäftigten werden die Arbeitsentgelte im Verhältnis zueinander zusammen bis zur Beitragsbemessungsgrenze verbeitragt.
     
    Eine Gewinnausschüttung auf Grundlage des Geschäftsführeranstellungsvertrages stellt regelhaft beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar und
    wird entsprechend im Rahmen der Regelungen für Einmalzahlungen bis zur Beitragsbemessungsgrenze verbeitragt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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