Hallo Expertenteam,
bei einem Gesellschafter Geschäftsführer wurde eine abhängige Beschäftigung festgestellt.
Er soll ein Geschäftsführergehalt erhalten, die Höhe ist noch nicht festgelegt.
Wird eine Gewinnausschüttung auf die Beitragsbemessungsgrenze der KV und RV angerechnet?
Werden andere Einnahmen auch auf die Beitragsbemessungsgrenze angerechnet oder nur solche, die als Lohnbestandteil über die Abrechnung abgerechnet werden?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
die Lohntante