Guten Tag,
wir haben aktuell einen Fall, der mehrere Fragezeichen hervorruft.
Ein Mitarbeiter ist aktuell Langzeitkrank und befindet sich mittlerweile seit geraumer Zeit im Krankengeldbezug. Das Arbeitsverhältnis wurde zwischenzeitlich zum 30.4. beendet.
In Folge dessen gilt es nun aufzuräumen und die verbliebenen Urlaubsansprüche und ggfs. Zeitguthaben zu verwerten und ans Lohnbüro abzugeben.
Laut vorliegenden Unterlagen hat der Mitarbeiter aus 2025 noch 5 Tage Resturlaub (Anteil an gesetzl,. Ansprüchen und Zusatzurlaub ist gerade in Klärung).
Diese sind - bezogen auf den gesetzlichen Anspruch - m.E. nicht automatisch verfallen, selbst dann wenn im AV eine pauschale Verfallsregelung stehen sollte. (Rechtsprechung sagt m.E. aus das AG aktiv auf Resturlaub hinweisen muss, hier sind derartige Hinweise nicht erfolgt)
Wie verhält es sich mit Urlaubsansprüchen aus dem anteiligen Kalenderjahr 2026?
Theoretisch sind ein volles Jahr 20 Tage gesetzl. Anspruch und 6 Tage Zusatzurlaub
Erwirbt der MA hier anteilig Anspruch (1/12 des gesetzl. Anteils pro Monat + ggfs. Zusatzurlaub, abhängig von hier individuell getroffenen Regelungen im AV) auch während der AU?