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  • 01
    50% Beschäftigungsverbot und 50% Entgeltfortzahlung Krankheit

    Die Mitarbeiterin arbeitet grundsätzlich in einem Vollzeit Beschäftigungsverhältnis mit 40 Std/Woche. Während der Schwangerschaft wurde ein 50%-Beschäftigungsverbot ausgesprochen. In diesem Zeitraum trat nachträglich eine Arbeitsunfähigkeit aus anderem medizinischem Grund auf, welche vom Arzt bescheinigt wurde.

    Uns stellt sich nun die Frage, ob die AU-Bescheinigung parallel zum 50%-Beschäftigungsverbot besteht, oder die AU-Bescheinigung das Beschäftigungsverbot überlagert und somit zu einer ganztägigen Entgeltfortzahlung führt.

     

  • 02
    RE: 50% Beschäftigungsverbot und 50% Entgeltfortzahlung Krankheit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Bei einem Zusammentreffen von Beschäftigungsverbot und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit geht grundsätzlich die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vor. Das heißt, die Mitarbeiterin hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, und zwar „insgesamt“ und nicht nur bezogen auf die 50 % der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
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