Die Mitarbeiterin arbeitet grundsätzlich in einem Vollzeit Beschäftigungsverhältnis mit 40 Std/Woche. Während der Schwangerschaft wurde ein 50%-Beschäftigungsverbot ausgesprochen. In diesem Zeitraum trat nachträglich eine Arbeitsunfähigkeit aus anderem medizinischem Grund auf, welche vom Arzt bescheinigt wurde.
Uns stellt sich nun die Frage, ob die AU-Bescheinigung parallel zum 50%-Beschäftigungsverbot besteht, oder die AU-Bescheinigung das Beschäftigungsverbot überlagert und somit zu einer ganztägigen Entgeltfortzahlung führt.