Category Image
Grundsätze

FPV 2026 – Fallpauschalenvereinbarung 2026

Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2026 (Fallpauschalenvereinbarung 2026 - FPV 2026)
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

FPV 2026 – Fallpauschalenvereinbarung 2026



§ 13 FPV 2026, Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt zum 1. 1. 2026 in Kraft.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Bayern
Grafik Firmenkundenservice

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Firmenkundenservice

Bankdaten

Hier finden Sie die Bankverbindungen und die Betriebsnummer der AOK Bayern