Category Image
Lexikon

Lexikon

Sozialversicherungsrecht | Arbeitsrecht | Steuerrecht
Navigation
Navigation



    Sachbezüge

    Solche Sachbezüge wie freie bzw. verbilligte Verpflegung, Unterkunft und Wohnung sind Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig. Für das Jahr 2026 gelten folgende monatliche Sachbezugswerte:

    Sachbezug

    Bundesweit

    Freie Verpflegung gesamt

    345,00 Euro

    Frühstück

    71,00 Euro

    Mittagessen

    137,00 Euro

    Abendessen

    137,00 Euro

    Freie Unterkunft (Abschläge bei Mehrfachbelegung und Jugendlichen)

    285,00 Euro


    Vorherige Seite

    Nächste Seite
    Weitere Inhalte

    Passende Rechtsdatenbankeinträge

    Kontakt zur AOK Bayern
    Grafik Firmenkundenservice

    Persönliche Ansprechperson

    Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
    Grafik e-mail

    Kontaktformular

    Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
    Grafik Firmenkundenservice

    Bankdaten

    Hier finden Sie die Bankverbindungen und die Betriebsnummer der AOK Bayern