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LPartG – Lebenspartnerschaftsgesetz

Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)
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LPartG – Lebenspartnerschaftsgesetz



§ 21 LPartG, Anwendung eherechtlicher Regelungen auf Lebenspartnerschaften

Regelungen zu Ehegatten und Ehen, die nach dem 22. 12. 2018 in Kraft treten, gelten entsprechend für Lebenspartner und Lebenspartnerschaften, wenn nichts anderes bestimmt ist.


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