| „§ 1 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich |
| (1) | Dieser Tarifvertrag gilt für das Cockpitpersonal der Eurowings …, auf die der Manteltarifvertrag für das Cockpitpersonal in seiner jeweils geltenden Fassung Anwendung findet. |
| (2) | Dieser Tarifvertrag regelt die Seniorität, die Förderung und den Wechsel aller Voll- und Teilzeitbeschäftigten des Cockpitpersonals der Eurowings. |
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| § 2 Senioritätsliste |
| (1) | Unter Seniorität ist eine besondere Art der Betriebszugehörigkeit zu verstehen, welche nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen festzustellen und zu berücksichtigen ist. |
| (2) | Jedes Jahr wird für die Eurowings Beschäftigten eine Senioritätsliste erstellt, … |
| (3) | Die Seniorität bestimmt sich nach dem Datum der Einstellung (erster Arbeitstag laut Arbeitsvertrag) bei Eurowings als abhängig Beschäftigter des Cockpitpersonals. |
| | Haben eine Mehrzahl von Beschäftigten das gleiche Einstellungsdatum, bestimmt sich die Senioritätsreihenfolge nach Maßgabe des Geburtsdatums, so dass ältere Beschäftigte jüngeren vorgehen. |
| (4) | Für Beschäftigte, die bis einschließlich 31.12.2018 bei Eurowings eingestellt wurden (,Altpersonal‘ und Einstellungen nach ,TV Wachstum vom 18.12.2017‘), gilt abweichend eine gesonderte Sortierung nach Anlage 1. Diese Beschäftigten werden in der Senioritätsliste vor den Beschäftigten mit Einstellungsdatum ab 01.01.2019 geführt. Auch für die nach dem TV Ready Entry eingestellten Beschäftigten gilt die Anlage 1. |
| (5) | Nach Abschluss dieses Tarifvertrags erfolgt einmalig eine Neuermittlung der Senioritätsreihenfolge nach den Bestimmungen der Anlage 1 zu diesem Tarifvertrag. |
| (6) | Die Senioritätsliste wird auf der Grundlage der Regelungen in §§ 2, 3 und 4 erstellt und nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Tarifvertrages weitergeführt. |
| … |
| § 4 Erstellen, Führen und Veröffentlichen der Listen |
| (1) | Die nach § 2 erstellte Senioritätsliste wird von Eurowings geführt und zum 1. April eines jeden Jahres der Personalvertretung Cockpit der Eurowings übergeben. Danach wird sie vorläufig veröffentlicht. |
| … | |
| (3) | Hat die Personalvertretung Cockpit im Einzelfall gegen die Festsetzung bestimmter Senioritätsdaten Einwände, so kann sie - unter Angabe von Gründen - innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach der vorläufigen Veröffentlichung bei Eurowings in Textform Einspruch einlegen. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung. … |
| (5) | Über Einsprüche gegen die Erstellung der Senioritätsliste entscheidet eine betriebliche paritätisch besetzte Kommission. Die Anrufung der Kommission erfolgt durch den Personalbereich binnen zwei Wochen. Nach ihrem Zusammentreten hat die paritätische Kommission binnen weiterer zwei Wochen zu entscheiden. |
| … | |
| (7) | Die paritätische Kommission trifft ihre Entscheidung mit der Mehrheit der Stimmen ihrer Mitglieder. Kommt eine Mehrheitsentscheidung nicht zu Stande, so können die Personalvertretung Cockpit oder Eurowings eine Einigungsstelle anrufen, die spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Einlegung des Einspruchs (Absatz 3) zusammentritt. Nach ihrem Zusammentreten hat die Einigungsstelle bis spätestens 30. Juni zu entscheiden. Die Festsetzung der Seniorität erfolgt dann für den mit dem Einspruch angegriffenen Fall durch den Spruch der Einigungsstelle. Die Einigungsstelle entscheidet verbindlich. |
| (8) | Die Senioritätsliste wird von Eurowings zum 1. Juli eines jeden Jahres endgültig veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Gleichzeitig verlieren die jeweils vorherige und die vorläufige Senioritätsliste ihre Gültigkeit. Für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni wird auf die dann noch gültige Senioritätsliste des Vorjahres zurückgegriffen. … |
| (9) | Abweichend von den vorgenannten Regelungen gelten für die Neuerstellung der Senioritätsliste gemäß § 2 Abs. 5 einmalig folgende Fristen: |
| | • | Unmittelbar nach der Neuerstellung der Senioritätsliste gemäß § 2 Abs. 5 wird eine (ggf. weitere) vorläufige Senioritätsliste an die Personalvertretung Cockpit übergeben. |
| | • | Eine eventuell einberufene Einigungsstelle muss innerhalb zwölf Wochen nach Veröffentlichung dieser vorläufigen Senioritätsliste entscheiden. Spätestens 14 Wochen nach der vorläufigen Veröffentlichung tritt die neuerstellte Liste endgültig in Kraft. Gleichzeitig verlieren die jeweils vorherige und die vorläufige Senioritätsliste ihre Gültigkeit. |
| (10) | Ansprüche aus diesem Tarifvertrag stehen nur der Personalvertretung Cockpit zu. |
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| § 5 Förderung und Wechsel |
| (1) | Förderung im Sinne dieses Tarifvertrages ist die Schulung vom First Officer zum Kapitän (Upgrading). |
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| (3) | Erfüllen für eine Förderung mehrere geeignete Bewerber/Bewerberinnen die festgesetzten Förderungsbedingungen, werden die ausgeschriebenen Stellen nach der Seniorität besetzt. |
| … | |
| Anlage 1 zum Tarifvertrag Karriere vom 22.09.2021 |
| Präambel |
| Viele der in den vergangenen Jahren bei Eurowings eingestellten Pilotinnen und Piloten besitzen Flugerfahrung aus anderen Flugbetrieben. Die reine Beschäftigungsdauer bei der Eurowings reflektiert diese Berufserfahrung nur unzureichend und stellt insbesondere für die betroffenen Ersten Offiziere kein angemessenes Ordnungsmerkmal für den beruflichen Aufstieg zum Kapitän dar. |
| Die Tarifparteien vereinbaren daher mit der Änderung dieses Tarifvertrags nicht nur neue Regularien zur jährlichen Erstellung der Senioritätsliste, sondern auch die einmalige Neuordnung der Seniorität nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Tarifvertrages. |
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| § 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich |
| (1) | Für Beschäftigte, welche bis zum Inkrafttreten dieses Tarifvertrages bei der Eurowings eingestellt wurden, wird einmalig eine Neuermittlung der Senioritätsreihenfolge vorgenommen. |
| (2) | Gleiches gilt für die Einstellungen, welche dem Anwendungsbereich des TV Ready Entry vom 29.04.2021 unterfallen. Diese Einstellungen werden in die neue Senioritätsliste aufgenommen und entsprechend einsortiert, solange sie unter der Anwendung des TV Ready Entry eingestellt werden. Diese Einsortierung erfolgt anlässlich der turnusgemäßen Neuerstellung der Senioritätsliste. |
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| § 2 Beschäftigtengruppen |
| (1) | Gruppe 1 | ,Altpersonal‘ |
| | Für Beschäftigte, welche bei der Eurowings GmbH oder einer ihrer Vorgängergesellschaften (RFG, NFD) ihren ersten kommerziellen Einsatz bis spätestens 30.09.2017 hatten und seitdem in einem durchgehenden Arbeitsverhältnis zur heutigen Eurowings einschließlich ihrer Rechtsvorgänger stehen, bestimmt das Datum des ersten kommerziellen Einsatzes die Position in der Senioritätsliste. Beschäftigte mit einem früheren kommerziellen Einsatzdatum gehen Beschäftigten mit einem späteren kommerziellen Einsatzdatum vor. Bei gleichem kommerziellen Einsatzdatum bestimmt sich die Senioritätsreihenfolge nach Maßgabe des Geburtsdatums, so dass ältere Beschäftigte jüngeren vorgehen. |
| (2) | Gruppe 2 | ,Einstellungen gemäß TV Wachstum‘ |
| | Für Beschäftigte, welche ihren ersten kommerziellen Einsatz ab dem 01.10.2017 bei der Eurowings-Gruppe hatten und die bis spätestens zum 31.12.2018 bei der Eurowings-Gruppe eingestellt wurden und seitdem in einem durchgehenden Arbeitsverhältnis zur heutigen Eurowings-Gruppe stehen, bestimmen sich die Senioritätsreihenfolge durch Senioritätspunkte. |
| | a. | Unter ,Zugehörigkeit zur Eurowings-Gruppe‘ ist die Anzahl der Kalendertage ab vollständigem Bewerbungseingang auf eine Stelle als Verkehrsflugzeugführer in einem aktuell oder ehemals zur Eurowings-Gruppe gehörigen Flugbetrieb zu verstehen, der (ohne zwischenzeitliche Beschäftigung als Verkehrsflugzeugführer außerhalb der genannten Flugbetriebe) zu einem Arbeitsvertrag mit anschließendem ununterbrochenem Arbeitsverhältnis geführt hat. |
| | | Die Tage der Zugehörigkeit zur Eurowings-Gruppe werden frühestens ab dem 18.12.2017 gezählt. Bei früherem Bewerbungseingang zählt der 18.12.2017. |
| | | Je Tag Zugehörigkeit zur Eurowings-Gruppe ergibt sich ein Senioritätspunkt. |
| | b. | Unter Berufserfahrung ist die Anzahl der Kalendertage seit dem ersten Einsatz als Halter einer Fluglizenz und Teil der operativen Cockpitcrew eines Flugzeuges (einschließlich des Landestrainings) ab MTOW [maximum take off weight = Höchststartgewicht] 14 t oder größer zu verstehen (entsprechend D-Bxxx oder äquivalent). Vergleichbare militärische Berufserfahrung wird anerkannt. |
| | | Je Tag Berufserfahrung ergibt sich ein Senioritätspunkt. |
| | c. | Die Summe aus Tagen Berufserfahrung und Tagen Zugehörigkeit zur Eurowings Gruppe bestimmt die Sortierungsreihenfolge in Form von Senioritätspunkten und wird in gleicher Wertigkeit berücksichtigt. Haben eine Mehrzahl von Beschäftigten die gleiche Anzahl von Senioritätspunkten, bestimmt sich die Senioritätsreihenfolge nach Maßgabe des Geburtsdatums, so dass ältere Beschäftigte jüngeren vorgehen. |
| (3) | Gruppe 3 | ,Beschäftigte mit dem Einstellungsdatum ab dem 01.01.2019‘ |
| | Für Beschäftigte, welche ab dem 01.01.2019 bei einer Gesellschaft der Eurowings-Gruppe als Verkehrsflugzeugführer eingestellt wurden und seitdem in einem durchgehenden Arbeitsverhältnis zur Eurowings-Gruppe stehen, bestimmt sich die Seniorität nach dem Datum der Einstellung (erster Arbeitstag laut Arbeitsvertrag). Haben eine Mehrzahl von Beschäftigten einen Arbeitsvertrag mit demselben ersten Arbeitstag, bestimmt sich die Senioritätsreihenfolge nach Maßgabe des Geburtsdatums, so dass ältere Beschäftigte jüngeren vorgehen. |
| (4) | Sortierung der Beschäftigungsgruppen zueinander |
| | Die Senioritätsliste wird so geführt, dass Gruppe 1 vor Gruppe 2 und diese vor Gruppe 3 geführt wird. Eine Überschneidung oder Vermischung der Gruppen ist ausgeschlossen. |
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| | § 3 Verfahrensablauf |
| (1) | Zur Neuermittlung der Senioritätsreihenfolge der Beschäftigtengruppe 1 wird die zum Zeitpunkt gültige Senioritätsliste zu Grunde gelegt. |
| (2) | Zur Neuermittlung der Senioritätsreihenfolge der Beschäftigtengruppe 2 wird jedem Beschäftigten … bis zum 30.09.2021 das Datum seines vollständigen Bewerbungseingangs … mitgeteilt. Der Beschäftigte hat die Möglichkeit, dieses Datum im Formular zu berichtigen und die Berichtigung glaubhaft darzulegen. |
| | Weiterhin soll er das Datum seines ersten Einsatzes als Halter einer Fluglizenz auf einem Flugzeugmuster gemäß § 2 Absatz 2 b im Formular eintragen und … glaubhaft nachweisen. … |
| | Zur Berücksichtigung seiner Angaben für die Senioritätsreihenfolge muss der Beschäftigte das Formular … binnen 3 Wochen nach Erhalt … zurücksenden. … |
| | Für die Ermittlung der Senioritätspunkte sind die der Personalabteilung und der Personalvertretung nach dem Stichtag vorliegenden Angaben maßgeblich. Sofern der Beschäftigte die Liste nicht korrigiert bzw. ergänzt … zurücksendet, wird er auf Basis der bei Eurowings bekannten und an ihn kommunizierten Daten in die Senioritätsliste aufgenommen. Eine Möglichkeit zur Korrektur der Daten besteht für den Beschäftigten dann erst wieder bei der nächsten turnusmäßigen Erstellung der Senioritätsliste gemäß § 4 des Tarifvertrages, wobei diese Korrektur keine Rückwirkung entfaltet. |
| | … |
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| (3) | Zur Neuermittlung der Senioritätsreihenfolge der Beschäftigtengruppe 3 wird der erste Arbeitstag aus den dem Arbeitgeber vorliegenden Arbeitsverträgen zu Grunde gelegt.“ |