Entsendungen und A1-Bescheinigung
Für Beschäftigte, die nur vorübergehend in einem anderen Staat, sei es in der EU oder in außereuropäischen Ländern, tätig sind, gibt es Sonderregelungen im Sozialversicherungsrecht. Was für ins Ausland entsandte Beschäftigte gilt. A1-Bescheinigungen gelten für Entsendungen innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs.
Passende Beiträge im Expertenforum
Sie haben Fragen zu den Themen Entsendungen und Saisonkräfte? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Fachleuten.
Das könnte Sie auch interessieren
Passende Informationen zum Thema Entsendungen und A1-Bescheinigung
eAU: die elektronische AU-Bescheinigung
Arbeitgeber müssen seit Januar 2023 die AU-Bescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. So vermeiden Sie Fehler beim Abruf der eAU.
Mehr erfahrenDatenaustausch Entgeltersatzleistungen
Daten zur Berechnung von Krankengeld, Kinderkrankengeld oder Mutterschaftsgeld, sogenannte Entgeltersatzleistungen, übermitteln Arbeitgeber elektronisch an die Krankenkassen.
Mehr erfahrenHöhe der Entgeltfortzahlung richtig berechnen
Bei Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten muss der Arbeitgeber das Entgelt weiterzahlen. Das gilt auch für Teilzeitbeschäftigte oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Altersteilzeit.
Mehr erfahrenPersönliche Ansprechperson
Kontaktformular
Bankdaten


