AOK
Thema
Entsendungen und A1-Bescheinigung
Für Beschäftigte, die nur vorübergehend in einem anderen Staat tätig sind, gibt es Sonderregelungen im Sozialversicherungsrecht. Das betrifft sowohl Entsendungen in der EU als auch in außereuropäische Länder. A1-Bescheinigungen gelten für Entsendungen innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs.
Kontakt zur
AOK Bayern
Persönliche Ansprechperson
Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Kontaktformular
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Bankdaten
Hier finden Sie die Bankverbindungen und die Betriebsnummer der AOK Bayern


